Drei neue Werbekunden sorgen für operativen Rückhalt beim US-Konzern AppLovin. Das Analysehaus Needham bekräftigte gestern seine Kaufempfehlung für den Titel und setzte das Kursziel bei $475,00 an. Zur Begründung verwiesen die Experten auf drei namhafte Werbekunden, die neu für die unternehmenseigene Werbeplattform gewonnen werden konnten. Im gestrigen Handel schloss das Papier mit einem Abschlag von 1,4 Prozent bei 247,65 Euro.
Die Bestätigung durch das Analysehaus setzt einen Kontrapunkt zu den juristischen Belastungen der vergangenen Wochen. Marktteilnehmer blicken vor allem auf die Frage, wie widerstandsfähig sich das Plattformgeschäft gegenüber rechtlichen Streitigkeiten und behördlichen Vorwürfen erweist.
Abgewiesener Eilantrag im Streit mit Unity
Am vergangenen Freitag musste das Unternehmen einen juristischen Rückschlag hinnehmen. Ein Richter am San Francisco Superior Court wies einen Antrag von AppLovin auf eine einstweilige Verfügung gegen Unity Technologies ab. Im Kern richtete sich der Eilantrag gegen das Software-Entwicklungspaket Ad Quality SDK des Konkurrenten.
Mit der Entscheidung ist der Konflikt zwischen den beiden Plattformbetreibern jedoch keineswegs beigelegt. Die richterliche Ablehnung bezog sich ausdrücklich nur auf den vorläufigen Rechtsschutz und berührte nicht die inhaltliche Begründetheit der Klagegründe.
AppLovin hatte den gerichtlichen Antrag am 29. September eingereicht und Unity vorgeworfen, über das SDK unberechtigt Daten zu Werbeanzeigen abgegriffen zu haben, die über die hauseigene Plattform MAX ausgespielt worden waren. Die materiellen Ansprüche beider Parteien bleiben Gegenstand eines Schiedsverfahrens.
Rechtliche Vorwürfe belasten die Marktstimmung
Parallel zu den Streitigkeiten mit Wettbewerbern rücken auch Datenschutzfragen in den Fokus der Justiz. Laut Bloomberg reichte San Diego County eine Zivilklage gegen AppLovin ein.
Darin wird dem Unternehmen vorgehalten, mithilfe seiner Werbetechnologie Kindersicherungen umgangen zu haben, um Minderjährigen explizite sowie altersunangemessene Werbeinhalte anzuzeigen. Zudem seien sensible Daten Minderjähriger gesammelt worden. Die Klageschrift verlangt gerichtliche Unterlassungsverfügungen, Entschädigungszahlungen und Zivilstrafen.
Für Anleger entsteht dadurch ein zwiespältiges Bild: Während das operative Geschäft neue Partner anzieht, sorgt die Serie juristischer Auseinandersetzungen für anhaltende Zurückhaltung am Markt. Seit Jahresanfang verzeichnet die Aktie ein Minus von 58 Prozent.
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