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Symbolbild, KI-generiert

Alphabet Aktie: Wer setzt die Spielregeln?

Alphabet und das US-Justizministerium legen unterschiedliche Umsetzungspläne vor; Verlagsforderungen und eine Aktionärsklage erhöhen den juristischen Druck.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Google und Ministerium fordern unterschiedliche Fristen
  • Weltweite Einführung bleibt zwischen Parteien umstritten
  • Verlage können Forderungen über 1,7 Milliarden geltend machen
  • Aktionäre verklagen Alphabet wegen Gemini-Angaben

Nachdem ein US-Gericht die Zerschlagung der Werbesparte von Google vor gut drei Wochen abgelehnt hatte, verlagert sich der Konflikt zwischen Alphabet und den Wettbewerbshütern auf das operative Detail.

Sowohl das US-Justizministerium als auch der Konzern legten bei Richterin Leonie Brinkema konkurrierende Entwürfe für das endgültige Urteil vor. Im Kern geht es um Fristen, internationale Übergangszeiten und die Befugnisse unabhängiger Kontrolleure bei der Umsetzung der verhängten Verhaltensauflagen.

Dissens über Umsetzungsfristen und Überwachung

Einigkeit besteht zwischen den Streitparteien zwar über zentrale Eckpunkte. Dazu zählen getrennte Verträge für AdX und DFP, die Integration von Konkurrenzservern sowie Möglichkeiten zum Datenexport innerhalb von drei Monaten.

Doch beim Zeitplan driften die Vorstellungen weit auseinander. Während das US-Justizministerium verlangt, dass Google die technischen Schnittstellen binnen sechs Monaten öffnet, fordert der Internetkonzern einen Zeitraum von zwölf Monaten.

Zudem pocht Alphabet auf eine Übergangsfrist von bis zu 24 Monaten für die weltweite Ausrollung. Das Justizministerium hingegen drängt auf eine globale Gültigkeit ab dem ersten Tag nach der vorgesehenen 60-tägigen Anlaufphase.

Auch bei der sechsjährigen Aufsicht zeigen sich gravierende Differenzen. Strittig sind die Auswahl des Compliance-Monitors sowie dessen Zugriffsrechte. Die Regierungsseite verlangt Datenzugang innerhalb von 14 Tagen und kurze Einspruchsfristen von 15 Tagen für Google, während der Konzern 30 Tage einfordert.

Zudem fehlen in Alphabets Entwurf Bestimmungen für Sanktionen bei Fehlverhalten, auf die das Ministerium besteht. Neben dem Verfahren in Virginia bemühen sich beide Seiten parallel beim Berufungsgericht in Washington um eine beschleunigte Verhandlung zu den Auflagen im Suchmaschinenmarkt, die möglichst im Dezember beginnen soll.

Klagen von Verlagen und Aktionären belasten

Die juristische Flanke bleibt für den Technologiekonzern kostspielig. In einem separaten Verfahren im Bundesstaat New York entschied Richter P. Kevin Castel, dass rund 5.000 Verlage Schadenersatzforderungen von mehr als 1,7 Milliarden US-Dollar vor einer möglichen Verdreifachung nach US-Kartellrecht geltend machen können. Zusammen mit Einzelklagen von Medienhäusern wie der Daily Mail und USA Today stehen Ansprüche von mehr als 3,2 Milliarden US-Dollar im Raum.

Gleichzeitig formiert sich juristischer Widerstand von Anteilseignern. Beim US-Bezirksgericht für Nordkalifornien reichten Aktionäre eine Sammelklage gegen Alphabet ein.

Gegenstand der Vorwürfe sind Angaben zum Entwicklungsstand des KI-Modells Gemini 3.5 Pro, dessen Veröffentlichung nach Verzögerungen und Trainingsproblemen zugunsten der neuen Modellgeneration verworfen wurde. Die Kläger werfen der Unternehmensführung vor, Anleger über den tatsächlichen Entwicklungsfortschritt getäuscht zu haben.

Am Montag schloss die Alphabet-Aktie bei 308,85 Euro, was einem Zuwachs von 1,2 Prozent entspricht. Bis zum 52-Wochen-Hoch von 350,75 Euro verbleibt ein Abstand von minus 12 Prozent. Die kommenden Wochen dürften zeigen, wie stark die richterlichen Vorgaben bei den Werbetechnologien das lukrative Anzeigengeschäft künftig einschränken.

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