Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Zukunft der Erbschaftsteuer in Deutschland. Bayern greift die bundesweiten Vorgaben in Karlsruhe frontal an, weil der Freistaat eigene Freibeträge festlegen und regionale Immobilienpreise berücksichtigen will. Zeitgleich fordert die Bundespolitik nach der gerichtlichen Klärung eine grundlegende Reform, um sehr große Vermögen stärker zu belasten.
Bayern will eigene Kompetenzen bei der Besteuerung
In Karlsruhe stehen die bundesweiten Regelungen zur Bewertung von Grundstücken, zu Steuerfreibeträgen sowie zu den Steuersätzen auf dem Prüfstand. Die bayerische Staatsregierung argumentiert, dass dem Bund für diese Vorgaben die Gesetzgebungskompetenz fehle. Das Steueraufkommen fließt bereits heute vollständig an die Bundesländer.
Nach Ansicht der bayerischen Regierung sind die aktuellen Freibeträge verfassungswidrig, da sie nicht an die Inflation angepasst wurden. Zudem fehlten Regelungen, die das stark unterschiedliche Preisniveau auf den regionalen Immobilienmärkten abbilden. Die Landesparlamente sollten daher selbst über die Ausgestaltung der Abgabe entscheiden können.
Bundespolitik zielt auf große Vermögen
Auf Bundesebene gibt es derweil andere Prioritäten für eine Neuregelung. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil pocht auf Reformen, sobald das Gericht den verfassungsrechtlichen Rahmen abgesteckt hat. Große Betriebs- und Milliardenvermögen würden bisher häufig weitgehend steuerfrei übertragen, während kleinere Erbschaften Abgaben auslösten.
Neben der Erbschaftsteuer warb der Minister für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer, die in Deutschland derzeit nicht erhoben wird. Dieses Vorhaben ist allerdings kein Bestandteil der aktuellen Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene.
Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe ist für Montag und Dienstag angesetzt. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird einige Monate nach dem Ende der Verhandlungstage erwartet. Erst diese Entscheidung schafft Klarheit darüber, ob der Gesetzgeber die Freibeträge bundesweit nachbessern muss oder den Ländern künftig eigene Spielräume zustehen.
