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Verfassungsgericht prüft Klage gegen die Erbschaftsteuer

Bayern stellt die Bundeskompetenz infrage, während der Finanzminister nach dem Urteil eine Reform mit stärkerer Belastung großer Vermögen anstrebt.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Bayern verlangt eigene Steuerregelungen
  • Freibeträge laut Bayern nicht inflationsangepasst
  • Finanzminister drängt auf Erbschaftsteuerreform
  • Gerichtsurteil wird erst Monate später erwartet

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Zukunft der Erbschaftsteuer in Deutschland. Bayern greift die bundesweiten Vorgaben in Karlsruhe frontal an, weil der Freistaat eigene Freibeträge festlegen und regionale Immobilienpreise berücksichtigen will. Zeitgleich fordert die Bundespolitik nach der gerichtlichen Klärung eine grundlegende Reform, um sehr große Vermögen stärker zu belasten.

Bayern will eigene Kompetenzen bei der Besteuerung

In Karlsruhe stehen die bundesweiten Regelungen zur Bewertung von Grundstücken, zu Steuerfreibeträgen sowie zu den Steuersätzen auf dem Prüfstand. Die bayerische Staatsregierung argumentiert, dass dem Bund für diese Vorgaben die Gesetzgebungskompetenz fehle. Das Steueraufkommen fließt bereits heute vollständig an die Bundesländer.

Nach Ansicht der bayerischen Regierung sind die aktuellen Freibeträge verfassungswidrig, da sie nicht an die Inflation angepasst wurden. Zudem fehlten Regelungen, die das stark unterschiedliche Preisniveau auf den regionalen Immobilienmärkten abbilden. Die Landesparlamente sollten daher selbst über die Ausgestaltung der Abgabe entscheiden können.

Bundespolitik zielt auf große Vermögen

Auf Bundesebene gibt es derweil andere Prioritäten für eine Neuregelung. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil pocht auf Reformen, sobald das Gericht den verfassungsrechtlichen Rahmen abgesteckt hat. Große Betriebs- und Milliardenvermögen würden bisher häufig weitgehend steuerfrei übertragen, während kleinere Erbschaften Abgaben auslösten.

Neben der Erbschaftsteuer warb der Minister für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer, die in Deutschland derzeit nicht erhoben wird. Dieses Vorhaben ist allerdings kein Bestandteil der aktuellen Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene.

Die mündliche Verhandlung in Karlsruhe ist für Montag und Dienstag angesetzt. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird einige Monate nach dem Ende der Verhandlungstage erwartet. Erst diese Entscheidung schafft Klarheit darüber, ob der Gesetzgeber die Freibeträge bundesweit nachbessern muss oder den Ländern künftig eigene Spielräume zustehen.

Felix Baarz

Felix Baarz arbeitet seit 2016 als Wirtschaftsjournalist und gehört zur Redaktion der YES Investmedia GmbH.Unter seinem Namen erscheinen auf Kapitalmarktexperten seit August 2026 Beiträge zu Analystenstimmen, Quartalszahlen und Übernahmen sowie Marktberichte zu DAX und europäischen Märkten.Quellen dieses Ressorts: Analystenstudien und Researchmitteilungen der Häuser, Quartals- und Geschäftsberichte, Angebotsunterlagen und Pflichtmitteilungen bei Übernahmen, Kurs- und Handelsdaten der Börsenplätze sowie Meldungen der Nachrichtenagenturen.Einordnung: Analystenurteile und Kursziele erscheinen als Aussage der jeweiligen Häuser, nicht als Bewertung der Redaktion. Kurs- und Unternehmensangaben geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.