Für Endava-Anleger stehen zwei unterschiedliche Termine im Mittelpunkt: Erwartet werden die verschobenen Jahresergebnisse bis zum 2. November 2026. Für Anträge auf Ernennung zum Hauptkläger läuft die Frist am 30. November 2026 ab. Hagens Berman hat heute erneut auf die bereits bestehende Sammelklage hingewiesen. Der Kanzleihinweis meldet damit keinen neuen Verfahrensbeginn.
Die Termine betreffen unterschiedliche Fragen. Die Veröffentlichung der Abschlüsse soll finanzielle Informationen liefern. Die Hauptklägerfrist betrifft dagegen die Vertretung der betroffenen Anleger im Gerichtsverfahren. Eine Klärung der Bilanzierungsfragen lässt sich aus diesem Verfahrensschritt nicht ableiten.
Ergebnisveröffentlichung als nächster Prüfstein
Medienberichten zufolge sollen die Ergebnisse für das am 30. Juni 2026 beendete Geschäftsjahr voraussichtlich bis zum 2. November 2026 veröffentlicht werden. Dieser Termin ist eine Erwartung und keine bereits erfolgte Vorlage der Zahlen.
Hinter der Verschiebung stehen Bedenken zur Bilanzierung bestimmter Kunden- und Lieferantenverträge. Endava leitete deshalb eine Untersuchung ein. Finanzchef Mark Thurston wurde vor rund einem Monat auf Empfehlung des Prüfungsausschusses während der Untersuchung beurlaubt. Auslöser waren Bedenken der Abschlussprüfer.
Die Veröffentlichung betrifft damit mehr als die gewöhnliche Einordnung der Geschäftsentwicklung. Im Zentrum steht auch die Frage, welche Folgen die Prüfung der Vertragsbilanzierung für die Abschlüsse hat. Hagens Berman untersucht seinerseits, ob historische Abschlüsse möglicherweise neu erstellt werden müssen. Eine solche Neufassung ist damit nicht als feststehende Maßnahme bestätigt.
Für Anleger ist diese Unterscheidung wesentlich: Ein zusätzlicher Prüfbedarf ist nicht gleichbedeutend mit einer bereits festgestellten Falschbilanzierung. Ebenso wenig stellt die Untersuchung der Kanzlei ein Ergebnis der Unternehmensprüfung dar.
Hauptklägerfrist ist keine Sachentscheidung
Die vor rund einem Monat eingereichte Wertpapierklage betrifft Anleger, die zwischen dem 4. September 2025 und dem 21. September 2026 Endava-Wertpapiere erworben haben. Laut der Kanzlei Howard G. Smith ist die Sammelklage noch nicht zertifiziert.
Die Kläger werfen Endava vor, zusätzlichen Bilanzierungsprüfbedarf und erwartete Verzögerungen der Ergebnisveröffentlichung nicht offengelegt zu haben. Hinzu kommen Vorwürfe zu den internen Kontrollen. Diese Behauptungen sind nicht gerichtlich festgestellt.
Bronstein, Gewirtz & Grossman weist darauf hin, dass eine mögliche Beteiligung an einer Entschädigung keine Ernennung zum Hauptkläger voraussetzt. Die Antragsfrist ist daher nicht mit einer Entscheidung über Ansprüche oder mögliche Zahlungen gleichzusetzen.
Für die weitere Einordnung bleiben die ausstehenden Abschlüsse und die Erkenntnisse zur Vertragsbilanzierung entscheidend. Die wiederholten Kanzleihinweise präzisieren den Verfahrensrahmen, ersetzen aber keine finanzielle Aufklärung durch Endava.
Stand heute, 20. Oktober: Endava – Kaufen, halten oder verkaufen?
Wer in Endava investiert ist oder einen Einstieg prüft, sollte die Lage jetzt neu bewerten. Die Gratis-Analyse vom 20. Oktober gibt die klare Antwort – und zeigt, warum Abwarten gerade jetzt riskanter sein kann, als es wirkt.
