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Celonis Aktie: Gericht sieht Patentverletzung durch SAP

Das Münchner Gericht gab Celonis im Patentkonflikt teilweise recht; SAP legte Berufung ein und focht die Patentgültigkeit an.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Gericht sieht Patentverletzung durch SAP
  • SAP muss Schadenersatz leisten und Auskunft geben
  • Berufung und Patentprüfung bleiben offen
  • Neue Navigation für November angekündigt

Der Patenterfolg gegen SAP stärkt Celonis im Streit um eine Technologie zur Messung von Durchlaufzeiten in Geschäftsprozessen. Eine Kursgeschichte für eine Celonis-Aktie lässt sich daraus jedoch nicht ableiten: Das Unternehmen ist nicht börsennotiert. Für Anleger liegt die Bedeutung der Nachricht deshalb im Rechtsstreit mit SAP – nicht in einer unmittelbaren Börsenreaktion von Celonis.

Was das Urteil tatsächlich umfasst

Das Handelsblatt berichtete am Mittwoch, dass das Landgericht München I eine Verletzung des Celonis-Patents durch SAP festgestellt habe. SAP dürfe die betroffene Technologie in Deutschland nicht mehr nutzen und müsse Schadenersatz leisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung betrifft eine Funktion von Signavio Process Intelligence. Nach Angaben der Celonis vertretenden Kanzlei Hogan Lovells untersagt das Urteil SAP sowohl das Angebot als auch die eigene Nutzung der betroffenen Funktion in Deutschland. Zusätzlich muss SAP Auskunft erteilen.

Damit ist die Reichweite des Erfolgs konkret begrenzt: Es geht um die patentgeschützte Technologie und deren Nutzung in Deutschland. Ein Verbot des gesamten Produkts lässt sich daraus ebenso wenig ableiten wie ein endgültiger Abschluss des Streits.

SAP hat Berufung eingelegt und die Gültigkeit des Patents angefochten. Für die Einordnung gehören daher beide Seiten zusammen: Celonis hat eine gerichtliche Entscheidung zu seinen Gunsten erreicht. SAP wehrt sich gegen diesen Ausgang und gegen die Schutzgrundlage.

Produktentwicklung als zweite Perspektive

Neben dem Patentstreit entwickelt Celonis seine Plattform weiter. Am Mittwoch kündigte das Unternehmen eine neue Navigation und ein neues Design für November an. Die Navigation soll in der Woche ab 2. November standardmäßig aktiviert werden; das Design soll zunächst optional bleiben.

Dabei sind Ankündigung und Umsetzung zu unterscheiden. Der angekündigte Wechsel der Benutzeroberfläche ist noch kein vollzogener Plattformumbau. Er ergänzt die rechtlichen Nachrichten um einen konkreten Termin für die weitere Produktentwicklung.

Bereits am 5. Oktober hatte Celonis neue beziehungsweise verbesserte Funktionen für Automatisierung, Datenintegration, Task Mining und Studio genannt. Diese Produktmeldungen betreffen die Entwicklung der Plattform, während der Patentstreit den Schutz einer bestimmten Technologie betrifft.

Für Anleger bleibt diese Trennung entscheidend: Ein gerichtlicher Teilerfolg, angekündigte Produktänderungen und eine handelbare Aktie sind unterschiedliche Dinge. Celonis liefert Unternehmensnachrichten – aber keinen belegten Anlass für einen Kommentar über eine eigene Aktienbewegung.

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