Das Bundesverfassungsgericht verhandelt erneut über die Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Geklärt werden soll, ob die weitreichenden Verschonungsregeln für Unternehmenserben Personen mit reinem Privatnachlass unzulässig benachteiligen. Ein Urteil der Karlsruher Richter wird in einigen Monaten erwartet und könnte den Gesetzgeber zum wiederholten Mal zu einer Reform zwingen.
Geklagt hat ein Mann, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen geerbt hat. Er sieht in den Privilegien für Firmenübertragungen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Bei normalen Erbschaften greifen je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenswert Steuersätze zwischen 7 und 50 Prozent. Jedes Jahr wechseln Schätzungen zufolge zwischen 200 und 400 Milliarden Euro durch Schenkungen und Erbfälle den Besitzer.
Verschonung bis zum Totalerlass
Das aktuelle Recht begünstigt Betriebsvermögen drastisch, sofern ein Betrieb mindestens fünf Jahre fortgeführt wird. In diesem Fall bleiben 85 Prozent des ererbten Betriebsvermögens steuerfrei. Wer das Unternehmen sieben Jahre behält und bestimmte Auflagen erfüllt, kann sogar eine vollständige Steuerbefreiung erhalten.
Für Vermögen ab 26 Millionen Euro greift seit einer Reform im Jahr 2016 die Verschonungsbedarfsprüfung. Die Steuer kann dann erlassen werden, wenn der Erbe nachweist, dass er sie aus seinem privaten Vermögen nicht begleichen kann. Kritiker bemängeln, diese Regelung verleite dazu, privates Kapital vor der Übergabe gezielt zu verschieben, um die eigene Liquidität künstlich zu senken.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund beziffert den jährlichen Steuerausfall durch diese Ausnahmen auf knapp neun Milliarden Euro. Wirtschaftsverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie halten dagegen: Ein hoher Betriebswert bedeute keineswegs flüssige Mittel. Das Geld stecke vielmehr in Fabrikhallen oder Maschinen, weshalb eine hohe Erbschaftsteuer die Substanz der Betriebe gefährde.
Politische Blockade bis zur Karlsruher Entscheidung
In der schwarz-roten Bundesregierung sorgt das Thema für anhaltende Reibung. Während die SPD große Ausnahmen abbauen und stattdessen einen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro sowie Stundungsmodelle einführen will, lehnen CDU und CSU zusätzliche Belastungen ab. Die Union pocht auf den Schutz von Familienunternehmen und verweist auf die aktuelle Wirtschaftslage, während die CSU eine Regionalisierung der Steuer befürwortet.
Eine politische Einigung vor dem Karlsruher Urteilsspruch gilt als ausgeschlossen. Erst wenn der Erste Senat seine Entscheidung in einigen Monaten verkündet hat, steht fest, ob das Steuersystem Bestand hat oder das Parlament die Ausnahmeregeln für Großvermögen abermals korrigieren muss.
