Die Bundesregierung will ein drohendes Milliardendefizit in der gesetzlichen Pflegeversicherung mit Einsparungen und strukturellen Anpassungen abwenden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann zur Neuordnung des Systems beschlossen. Der Beschluss fiel nach zähen Verhandlungen zwischen Union und SPD, die bis unmittelbar vor die Sitzung andauerten.
Zentrales Ziel des Gesetzes ist es, einen weiteren Anstieg der Beiträge zu stoppen. Der allgemeine Beitragssatz war im vergangenen Jahr auf 3,6 Prozent gestiegen, während kinderlose Beitragszahler seither 4,2 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen abführen. Um die Kassen kurzfristig zu stabilisieren, setzt der Entwurf an mehreren Stellschrauben gleichzeitig an.
Vorgesehene Einschnitte bei Zuschüssen und Einstufungen
Die Pläne basieren in weiten Teilen auf Vorarbeiten von Kanzleramtschefin Nina Warken. Vorgesehen ist unter anderem, die staatlichen Zuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zeitlich zu strecken, um die Kassen zu entlasten. Bislang sollten diese Gelder vor allem die kontinuierlich steigenden Eigenanteile der Betroffenen abfedern.
Darüber hinaus stehen strengere Kriterien bei der Einstufung in Pflegegrade im Raum. Auch die bislang kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Die SPD hatte sich bis zuletzt gegen ein reines Kürzungspaket gewehrt und auf soziale Ausgleichsmaßnahmen gepocht. Unter anderem forderten die Sozialdemokraten eine Deckelung der Eigenanteile in Pflegeheimen sowie einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.
Streit über Milliardenhilfen im Bundeshaushalt
Parallel zu den Reformdetails belastet ein offener Finanzkonflikt die Koalition. Gesundheitsminister Linnemann fordert von Finanzminister Lars Klingbeil die Rückzahlung von mehr als fünf Milliarden Euro an Corona-Hilfen an die Pflegeversicherung. Klingbeil verweist im Ringen um einen ausgeglichenen Bundeshaushalt hingegen auf die Sparvorgaben für sämtliche Ressorts und pocht neben Ausgabensenkungen vor allem auf strukturelle Reformen.
Mit dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren im Bundestag. Dort wird sich zeigen, inwieweit die Koalitionsfraktionen die Balance zwischen Sparvorgaben und den von der SPD geforderten Begrenzungen der Eigenanteile im Gesetzestext nachjustieren.
