Die BaFin hat der futurum bank die MiCAR-Zulassung verweigert, und die Bitcoin Group muss ihre Handelsplattform nun auf ein neues Fundament stellen. Die Entscheidung trifft das Kerngeschäft der Holding. Das Management hat sich nach eigener Darstellung allerdings auf dieses Szenario vorbereitet.
Duldung endet, Handel ruht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht lehnte den Antrag der Tochter auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ab. Der Antrag stammt vom 27. Juni 2025. Das Verfahren zog sich damit mehr als 15 Monate hin. Mit dem Bescheid endet auch die bisherige Duldung, unter der die futurum bank Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen durfte. Die formelle Zustellung steht noch aus, eine Vorab-Information liegt vor.
Das operative Handelsgeschäft auf Bitcoin.de ruht maßgeblich bereits seit dem 12. Juni 2026. Die Ablehnung hat laut Unternehmen maßgebliche Auswirkungen auf das künftige Geschäftsmodell der Plattform, die mehr als 1,1 Millionen registrierte Nutzer zählt.
Kooperation statt eigener Lizenz
Die BaFin hält den erreichten Umsetzungsstand für nicht ausreichend. Konzernchef Moritz Eckert sieht das anders und spricht von einem Rückschlag. Die geforderten Punkte seien bereits weit fortgeschritten gewesen.
Nun soll ein alternatives Betriebsmodell greifen. Die futurum bank will eine Kooperation mit einem regulierten Institut in Deutschland schließen. Dieses Institut würde zunächst als Handelspartner der Kunden fungieren, eine weitere regulierte Partei als Verwahrer.
Der Handel über die technisch erneuerte Bitcoin.de-App soll so innerhalb der nächsten Wochen wieder möglich werden. Details will die Bank zeitnah auf der Website bitcoin.de veröffentlichen.
Kundengelder bleiben nach Unternehmensangaben gesichert. Die futurum bank verwahrt die Vermögenswerte weiter, bis sie auf den neuen Verwahrer übertragen sind. Sämtliche Kundenansprüche bestehen unverändert fort.
Widerspruch und neuer Antrag möglich
Rechtlich bleiben Optionen. Binnen eines Monats nach Bekanntgabe kann die futurum bank Widerspruch einlegen. Die Bitcoin Group und ihre Tochter prüfen die Entscheidung derzeit. Zudem darf die Bank jederzeit einen neuen Zulassungsantrag stellen.
Die Holding hält 100 Prozent an der futurum bank und 50 Prozent an der Sineus Financial Services, einem von der BaFin beaufsichtigten Wertpapierinstitut. Für die Aktie zählt in den kommenden Wochen vor allem, ob die Kooperationsvereinbarung zustande kommt und der Handel wie angekündigt wieder anläuft. Die Frist für einen möglichen Widerspruch läuft einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
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