Bayer bekommt seinen größten Rechtsstreit einfach nicht vom Tisch. Die endgültige Genehmigung des Roundup-Sammelvergleichs verschiebt sich erneut – bereits zum zweiten Mal in kurzer Zeit. Anleger reagieren nervös: Die Aktie verliert heute 2,3 Prozent auf 48,01 Euro.
Ausgangslage: Zweite Verschiebung in kurzer Zeit
Eigentlich sollte am 19. August die entscheidende Anhörung stattfinden. Das zuständige Gericht in Missouri hat den Termin nun auf den 14. September verschoben. Monsanto und die Klägervertretung hatten gemeinsam darum gebeten.
Der Hintergrund: Bayer einigte sich im Februar mit den großen Klägerkanzleien auf einen Vergleich über 7,25 Milliarden US-Dollar. Das Gericht in St. Louis hat diesen Deal bereits vorläufig gebilligt. Die endgültige Bestätigung fehlt aber weiterhin.
Laut Bayer braucht das Verfahren mehr Zeit. Grund sind Widerrufsanträge einzelner Kläger, die nach einem Supreme-Court-Urteil eingegangen sind. Diese Opt-out-Anträge muss der Verwalter des Programms erst bearbeiten.
Die entscheidende Kennzahl: Wie viele Kläger steigen aus?
Der Vergleich steht auf einem wackligen Fundament. Bayer hat sich vertraglich das Recht gesichert, vom Deal zurückzutreten – falls zu viele Kläger aussteigen. Der Konzern verpflichtet sich nur, wenn der Vergleich fast alle Ansprüche abdeckt.
Genau hier liegt das Risiko für die kommenden Wochen. Fällt die Opt-out-Quote zu hoch aus, steht der gesamte Deal wieder zur Disposition. Damit würde auch der zentrale Baustein der Risikoreduktion für Bayer wegfallen.
Bullisches Szenario: Der Supreme Court hat vorgelegt
Für Optimisten zählt vor allem ein Ereignis: Der Supreme Court urteilte am 25. Juni mit 7:2-Stimmen zugunsten von Bayer. Der Konzern kann demnach nicht mehr auf Basis bundesstaatlicher Ansprüche verklagt werden, die eine unzureichende Warnung vor Krebsrisiken durch Glyphosat behaupten.
Bayer selbst geht davon aus, dass dieses Urteil laufende Klagen zu Fuß bringt. Auch neue Klagen dieser Art sollen künftig blockiert werden. Setzt sich diese Wirkung durch, sinkt der Druck durch neue Klagewellen mittelfristig deutlich.
Die Marktreaktion zeigt bereits, wie stark dieses Urteil gewirkt hat: Seit dem 52-Wochen-Tief bei 25,50 Euro im August 2025 hat sich der Kurs nahezu verdoppelt.
Bärisches Szenario: Zehntausende Fälle bleiben offen
Das Supreme-Court-Urteil ist ein Erfolg – aber kein Freifahrtschein. Bayer sieht sich weiterhin mehr als 60.000 anhängigen Klagen gegenüber. Jährlich kommen laut Unternehmensangaben noch mehrere hundert neue Fälle hinzu, und das für mindestens 15 weitere Jahre.
Das Urteil wirkt zudem enger als oft kommuniziert. Es betrifft nur die Warnkennzeichnung. Ansprüche wegen angeblich fehlerhaftem Produktdesign, Fahrlässigkeit oder falscher Sicherheitsinformationen bleiben davon unberührt.
Hinzu kommt ein Streit um den Gerichtsstand. Klägeranwälte wollen das Verfahren nach Kalifornien verlegen lassen. Bayer widerspricht und geht weiter davon aus, dass Missouri zuständig bleibt.
Die wiederholte Verschiebung passt in dieses Bild. Sie deutet darauf hin, dass die praktische Abwicklung des Vergleichs komplizierter ist als ursprünglich gedacht.
Ausblick: Alle Augen auf den 14. September
Solange die endgültige Genehmigung fehlt, bleibt die Aktie anfällig für kurzfristige Nachrichtenschwankungen. Der RSI von 52,1 signalisiert derzeit eine neutrale, abwartende Marktstimmung – weder überkauft noch überverkauft.
Zwei Szenarien stehen sich bis zum 14. September gegenüber. Bestätigt sich vor dem Missouri Circuit Court eine niedrige Opt-out-Quote und erhält der Vergleich die endgültige Genehmigung, verschwindet ein wichtiger Unsicherheitsfaktor. Das könnte der Aktie neuen Rückenwind geben.
Scheitert der Deal dagegen an zu vielen Ausstiegen oder verschiebt sich die Anhörung erneut, bleibt die Risikoprämie in der Bewertung bestehen. Der 14. September wird damit zum nächsten konkreten Prüfstein für den Kurs.
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