Nach der Prognosesenkung bei Xerox prüfen mehrere US-Kanzleien mögliche Ansprüche von Aktionären. Rosen Law Firm kündigte gestern an, eine Sammelklage vorzubereiten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Xerox seine Geschäftsrisiken vor der jüngsten Warnung ausreichend offengelegt hatte. Ein Rechtsverstoß ist damit nicht festgestellt.
Prüfungen zur bisherigen Kommunikation
Levi & Korsinsky meldete gestern eine Untersuchung möglicher Verstöße gegen US-Wertpapiergesetze. Die Kanzlei prüft insbesondere die frühere Kommunikation zu Kostenbelastungen, Produktmix und Cashflow-Risiken. Auch Bronstein, Gewirtz & Grossman untersucht seit gestern mögliche Ansprüche von Xerox-Anlegern.
Die Mitteilungen betreffen zunächst Prüfungen durch private Kanzleien. Sie sind weder eine behördliche Entscheidung noch ein gerichtlicher Nachweis irreführender Angaben. Rosen Law Firm spricht von mutmaßlich irreführenden Geschäftsinformationen und bereitet eine Klage zur Rückforderung von Anlegerverlusten vor.
Auslöser sind die am Donnerstag veröffentlichten Quartalsergebnisse und die gleichzeitig gesenkten Jahresziele. Xerox setzte außerdem die Dividenden für Stamm- und Vorzugsaktien aus. Damit richtet sich der Blick nicht allein auf die Geschäftsentwicklung, sondern auch auf die Verlässlichkeit früherer Erwartungen.
Deutlich geringerer finanzieller Spielraum
Für den freien Cashflow im Gesamtjahr 2026 erwartet Xerox nur noch 50–100 Mio. US-Dollar. Zuvor hatte das Unternehmen rund 250 Mio. US-Dollar in Aussicht gestellt.
Diese Kürzung ist für die Anlegerprüfungen besonders relevant: Levi & Korsinsky verweist auf frühere Aussagen von Finanzchef Chuck Butler zum erwarteten Mittelzufluss. Die Kanzlei will klären, ob Xerox die Risiken vor der Korrektur ausreichend transparent gemacht hatte.
Das bereinigte Betriebsergebnis soll nun 450–475 Mio. US-Dollar erreichen. Nach der Mitteilung von Levi & Korsinsky nennt Xerox rund 60 Mio. US-Dollar Gegenwind durch höhere Speicher-, Öl- und sonstige Inputkosten.
Hinzu kommen nach Unternehmensangaben Verschiebungen im Produktmix, eine schwächere Drucknachfrage und Schwäche bei IT-Solutions. Die Belastungen beschränken sich damit nicht auf einzelne Kostenpositionen. Auch Nachfrage und Zusammensetzung des Geschäfts gehören zu den genannten Gründen für die gesenkten Erwartungen.
Wertminderung und Cashflow getrennt betrachten
Im dritten Quartal 2026 meldete Xerox einen Nettoverlust von 1,015 Mrd. US-Dollar. Wesentlicher Grund war eine nicht zahlungswirksame Goodwill-Abwertung von 959 Mio. US-Dollar.
Für Anleger ist diese Unterscheidung entscheidend: Die Wertminderung erklärt einen großen Teil des bilanziellen Verlusts, bedeutet aber keinen entsprechenden unmittelbaren Geldabfluss. Der gesenkte Cashflow-Ausblick betrifft dagegen die erwartete Mittelgenerierung. Beide Entwicklungen dürfen deshalb nicht gleichgesetzt werden.
Die Aktie gewinnt heute 6,2%. Diese Gegenbewegung ändert jedoch weder die gekürzten Unternehmensziele noch den offenen Ausgang der Kanzleiprüfungen. Der neue Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Xerox die nun benannten Belastungen zuvor kommuniziert hat — nicht auf einem bereits festgestellten Fehlverhalten.
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