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Was ist Girosammelverwahrung?

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Mittels der sogenannten Girosammelverwahrung können Aktien einfach, sicher und preiswert aufbewahrt werden. Zur Verwahrung der Wertpapiere werden diese als Depotguthaben auf Girosammelkonten bei einer Wertpapiersammelbank geführt. Durch diese Sammelverwahrung verlieren die Wertpapiere ihren ursprünglichen Charakter von Inhaberpapieren (z.B. das Alleineigentum), statt dessen hat der Aktionär nur noch einen Miteigentumsanteil am gesamten Sammelbestand.

Wertpapiere derselben Gattung werden bei der Girosammelverwahrung für alle Hinterleger ungetrennt verwahrt und jeder Hinterleger hat am Gesamtbestand nur noch einen prozentualen Anteil entsprechend seinem Anteilsbesitzes. Durch die Girosammelverwahrung wird Kauf und Verkauf deutlich erleichtert, da die Wertpapiere z.B. bei einer Veräußerung nicht mehr übergeben werden müssen, sondern nur noch eine Umbuchung am Sammelbestand erfolgt. Somit können Wertpapiertransaktionen durchgeführt werden, ohne dass die Papiere selbst bewegt werden müssen.

Will der Aktionär sein Stimmrecht auf Hauptversammlungen geltend machen, dann geschieht dies nicht mehr durch die physische Vorlage der Urkunde (Aktie), sondern durch eine Hinterlegungsbescheinigung seines Depotführenden Kreditinstitutes.

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