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Volkswagen Aktie: Regenerationszeit nötig?

Der Bundesgerichtshof erklärt den Vergleich mit Ex-VW-Chef Winterkorn für unwirksam, wodurch Millionen-Zahlungen und eine 270-Millionen-Versicherung erneut verhandelt werden müssen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Vergleich mit Winterkorn für nichtig erklärt
  • 11,2 Millionen Euro Rückzahlung wieder offen
  • 270 Millionen Versicherungssumme blockiert
  • Juristische Altlasten belasten Elektro-Transformation

Fast zehn Jahre nach dem größten Skandal der Unternehmensgeschichte holt Volkswagen die Vergangenheit wieder ein. Der Bundesgerichtshof kippte heute einen zentralen Vergleich mit Ex-Chef Martin Winterkorn – und stellt damit die juristische Aufarbeitung des Dieselgate-Skandals erneut auf den Kopf. Drohen dem Autoriesen nun Millionen-Nachforderungen?

BGH-Urteil: Vergleich mit Winterkorn hinfällig

Das höchste deutsche Zivilgericht machte kurzen Prozess: Die Aktionärszustimmung zu dem 2021 geschlossenen Vergleich sei möglicherweise nichtig. Der Grund? Volkswagen habe den Aktionären nicht ausreichend Möglichkeit gegeben, Fragen zu den Vermögensverhältnissen der Ex-Manager Winterkorn und Stadler zu stellen.

Die Konsequenz ist dramatisch:
– Der gesamte Vergleich ist hinfällig
– Winterkorns geplante Zahlung von 11,2 Millionen Euro steht wieder zur Disposition
– Stadlers 4,1 Millionen Euro sind ebenfalls betroffen
– Die 270 Millionen Euro schwere Haftpflichtversicherung bleibt blockiert

Juristischer Dauerbrenner mit Milliarden-Dimension

Der Abgasskandal kostete Volkswagen bereits über 32 Milliarden Euro – und das Ende ist nicht in Sicht. Während das Unternehmen längst in der Elektro-Ära angekommen sein wollte, ziehen sich die Altlasten wie Kaugummi.

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Erst im August entschied der Europäische Gerichtshof, dass VW auch bei temperatursensitiven Abschalteinrichtungen haftbar bleibt. Parallel läuft in Braunschweig seit 2021 ein Strafprozess gegen vier Manager und Ingenieure. Das Verfahren gegen Winterkorn wurde zwar abgetrennt, doch die heutige Entscheidung zeigt: Der Schatten des Skandals reicht weiter als gedacht.

Was bedeutet das für Anleger?

Die Aktie kämpft ohnehin mit mehreren Fronten: Schwächere E-Auto-Margen, US-Zölle und jetzt erneute juristische Unsicherheit. Der Kurs notiert bereits rund 17 Prozent unter dem Jahreshoch und zeigt mit einem RSI von 32,6 technisch deutlich überverkaufte Konditionen.

Doch die eigentliche Frage lautet: Kann Volkswagen je vollständig mit der Diesel-Vergangenheit abschließen? Die heutige BGH-Entscheidung macht deutlich: Die juristische Aufarbeitung bleibt ein Fass ohne Boden – und das genau zu einem Zeitpunkt, an dem der Konzern alle Ressourcen für die Elektro-Transformation benötigt.

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Andreas Sommer

Mit über 40 Jahren Erfahrung im Bankwesen und Börsenjournalismus gehöre ich zu den etablierten Analysten im deutschsprachigen Raum. Nach mehr als zehn Jahren als Wertpapierberater bei der Deutschen Bank spezialisierte ich mich seit dem Börsencrash 1987 auf technische Analyse und charttechnische Methoden.

Als ehemaliger Chefredakteur mehrerer Börsenpublikationen entwickelte ich den "Aktienführer Neuer Markt" mit und führe heute einen Börsendienst, der sich auf wachstumsstarke Unternehmen fokussiert. Mein wöchentliches Markt-Barometer analysiert systematisch DAX, Dow Jones, Ölpreis, Währungen und Marktstimmung, um präzise Orientierung zu bieten.

Die Ergebnisse sprechen für sich: Leser meines Börsendienstes erzielten über zwei Jahrzehnte einen durchschnittlichen Depotzuwachs von +576%. Meine rechtzeitigen Warnungen vor dem Crash 2008 halfen vielen Anlegern, Verluste zu minimieren.

Heute teile ich meine Expertise durch den Newsletter "Chartanalyse-Trends", den Börsendienst "Momentum Trader", Vorträge auf Messen wie der Invest Stuttgart sowie YouTube-Videos. Mein "Timing is Money"-Ansatz identifiziert optimale Ein- und Ausstiegszeitpunkte für Aktien, Gold, Kryptowährungen und weitere Anlageklassen.