Fast zehn Jahre nach dem größten Skandal der Unternehmensgeschichte holt Volkswagen die Vergangenheit wieder ein. Der Bundesgerichtshof kippte heute einen zentralen Vergleich mit Ex-Chef Martin Winterkorn – und stellt damit die juristische Aufarbeitung des Dieselgate-Skandals erneut auf den Kopf. Drohen dem Autoriesen nun Millionen-Nachforderungen?
BGH-Urteil: Vergleich mit Winterkorn hinfällig
Das höchste deutsche Zivilgericht machte kurzen Prozess: Die Aktionärszustimmung zu dem 2021 geschlossenen Vergleich sei möglicherweise nichtig. Der Grund? Volkswagen habe den Aktionären nicht ausreichend Möglichkeit gegeben, Fragen zu den Vermögensverhältnissen der Ex-Manager Winterkorn und Stadler zu stellen.
Die Konsequenz ist dramatisch:
– Der gesamte Vergleich ist hinfällig
– Winterkorns geplante Zahlung von 11,2 Millionen Euro steht wieder zur Disposition
– Stadlers 4,1 Millionen Euro sind ebenfalls betroffen
– Die 270 Millionen Euro schwere Haftpflichtversicherung bleibt blockiert
Juristischer Dauerbrenner mit Milliarden-Dimension
Der Abgasskandal kostete Volkswagen bereits über 32 Milliarden Euro – und das Ende ist nicht in Sicht. Während das Unternehmen längst in der Elektro-Ära angekommen sein wollte, ziehen sich die Altlasten wie Kaugummi.
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Erst im August entschied der Europäische Gerichtshof, dass VW auch bei temperatursensitiven Abschalteinrichtungen haftbar bleibt. Parallel läuft in Braunschweig seit 2021 ein Strafprozess gegen vier Manager und Ingenieure. Das Verfahren gegen Winterkorn wurde zwar abgetrennt, doch die heutige Entscheidung zeigt: Der Schatten des Skandals reicht weiter als gedacht.
Was bedeutet das für Anleger?
Die Aktie kämpft ohnehin mit mehreren Fronten: Schwächere E-Auto-Margen, US-Zölle und jetzt erneute juristische Unsicherheit. Der Kurs notiert bereits rund 17 Prozent unter dem Jahreshoch und zeigt mit einem RSI von 32,6 technisch deutlich überverkaufte Konditionen.
Doch die eigentliche Frage lautet: Kann Volkswagen je vollständig mit der Diesel-Vergangenheit abschließen? Die heutige BGH-Entscheidung macht deutlich: Die juristische Aufarbeitung bleibt ein Fass ohne Boden – und das genau zu einem Zeitpunkt, an dem der Konzern alle Ressourcen für die Elektro-Transformation benötigt.
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