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UPDATE: Die Social Chain AG Aktie: Insolvenz und Eigenverwaltung im Fokus

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UPDATE vom 24.07.:
Dr. Georg Kofler hat gestern sein Amt als Vorstandsvorsitzender mit sofortiger Wirkung abgegeben, dies geschah im Zusammenhang mit dem Wegfall der Fortführungsprognose des Unternehmens.
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Die Social Chain AG, ein bekanntes Unternehmen im Bereich Social Media, steht vor erheblichen Herausforderungen. Nach eingehender Prüfung hat der Vorstand festgestellt, dass für die Gesellschaft keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht. Dies hat zur Folge, dass die Führung des Unternehmens nun einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen muss.

Die Hintergründe
Die Situation ist das Ergebnis einer Reihe von Ereignissen, die sich in den letzten Wochen und Monaten ereignet haben. Eine geplante Kapitalerhöhung, die am 21. Juni 2023 beschlossen wurde, konnte aufgrund der nicht erfolgten Einzahlung von vertraglich unwiderruflich zugesicherten Zeichnungsbeträgen durch einen Investor nicht durchgeführt werden.

Die Folgen
Die Folgen dieser Entwicklung sind weitreichend. Der Vorstand hat intensiv an der Erfüllung der Backstop-Vereinbarung gearbeitet und parallel dazu mit Investoren über die Bereitstellung weiterer Finanzierungsmittel verhandelt. Leider sind die Verhandlungen über die Bereitstellung weiterer Finanzierungsmittel gescheitert und auch der säumige Backstop-Investor ist seinen Zahlungspflichten nicht nachgekommen.

Die Auswirkungen auf das Unternehmen
Die Auswirkungen auf das Unternehmen sind erheblich. Die am 21. Juni 2023 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlage wird nicht mehr durchgeführt. Darüber hinaus hat Herr Stefan Kiwit sein Amt als Mitglied des Vorstands vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Die nächsten Schritte
Trotz dieser Herausforderungen bereitet der Vorstand einen Antrag auf Eigenverwaltung für die Gesellschaft beim zuständigen Insolvenzgericht vor, da er die entsprechenden Voraussetzungen als gegeben ansieht.

Die Auswirkungen auf andere Unternehmen
Es ist wichtig zu beachten, dass die Insolvenzantragsstellung der Gesellschaft die DS Holding GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften sowie die drtv agency GmbH nicht betrifft. Der Geschäftsbetrieb dieser Gesellschaften geht uneingeschränkt weiter.

Zusammenfassung
Die Social Chain AG hat keine positive Fortbestehensprognose mehr und muss einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen.
Eine geplante Kapitalerhöhung konnte aufgrund der nicht erfolgten Einzahlung von Zeichnungsbeträgen durch einen Investor nicht durchgeführt werden.
Die Verhandlungen über die Bereitstellung weiterer Finanzierungsmittel sind gescheitert.
Herr Stefan Kiwit hat sein Amt als Mitglied des Vorstands mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Der Vorstand bereitet einen Antrag auf Eigenverwaltung für die Gesellschaft vor.
Die DS Holding GmbH und die drtv agency GmbH sind von der Insolvenzantragsstellung nicht betroffen und setzen ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fort.
Das könnten Ihre Fragen dazu sein:

Was ist die Social Chain AG?

Die Social Chain AG ist ein bekanntes Unternehmen im Bereich Social Media.

Warum muss die Social Chain AG einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen?

Die Social Chain AG muss einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen, weil sie keine positive Fortbestehensprognose mehr hat.

Was ist eine positive Fortbestehensprognose?

Eine positive Fortbestehensprognose bedeutet, dass ein Unternehmen in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen und seine Verbindlichkeiten zu bedienen.

Was ist eine Kapitalerhöhung?

Eine Kapitalerhöhung ist eine Maßnahme, bei der ein Unternehmen zusätzliches Kapital durch die Ausgabe neuer Aktien beschafft.

Was ist eine Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung ist ein Verfahren im Insolvenzrecht, bei dem das insolvente Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters seine Geschäfte weiterführt und einen Insolvenzplan erarbeitet.

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