Die Schweizer Regierung macht Ernst bei der Regulierung der neuen Mega-Bank. Für die UBS stehen im April entscheidende Weichenstellungen an, die das Institut im Extremfall Milliarden an zusätzlichem Kapital kosten könnten. Als Reaktion auf die drohenden Verschärfungen bringt das Management sogar eine Verlegung des Hauptsitzes ins Spiel.
Strengere Regeln für Auslandseinheiten
Die geplanten Gesetzesentwürfe sind eine direkte Folge des Zusammenbruchs der Credit Suisse. Da die Bilanzsumme der nun fusionierten Bank etwa doppelt so groß ist wie die Schweizer Wirtschaftsleistung, will der Bundesrat das Risiko für den Staat und die Steuerzahler zwingend minimieren. Kern der neuen Vorschriften ist die Forderung, ausländische Einheiten vollständig mit hartem Kernkapital zu unterlegen.
Die Bank selbst schätzt den zusätzlichen Kapitalbedarf durch diese Maßnahme auf bis zu 22 Milliarden US-Dollar. Diese Belastungsperspektive drückt aktuell auf die Stimmung der Anleger, was sich am heutigen Handelstag in einem Kursrückgang von 2,21 Prozent auf 35,03 Euro bemerkbar macht.
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Verhandlungsspielraum bei Vermögenswerten
Allerdings zeichnen sich bei der konkreten Ausgestaltung erste Kompromisse ab. Branchenbeobachter gehen davon aus, dass der Bund bei der Anrechnung immaterieller Vermögenswerte wie aktivierter Software und latenter Steuerguthaben entgegenkommen wird. Eine solche Anpassung an internationale Standards könnte die Kapitalanforderungen in diesem spezifischen Segment von 10,8 auf rund 6,2 Milliarden US-Dollar reduzieren.
Das Management kritisiert die Pläne dennoch als klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber der internationalen Konkurrenz und warnt vor jährlichen Mehrkosten von 1,7 Milliarden US-Dollar. Um die Attraktivität des Instituts zu wahren, schließt die Führungsetage im äußersten Fall auch einen Wegzug aus der Schweiz nicht aus.
Das letzte Wort hat nun das Schweizer Parlament. Die Gesetzgeber werden die Entwürfe für die ausländischen Tochtergesellschaften ab Mai 2026 debattieren und haben die Möglichkeit, die Vorgaben noch abzumildern. Ein finaler Abschluss des gesamten Gesetzgebungsprozesses ist für Ende 2026 angesetzt. Bis zu diesem Datum bleibt die genaue Ausgestaltung der Kapitalregeln ein definierender Faktor für die strategische Planung der Bank.
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