Nach der Roadster-Präsentation am Donnerstag verzeichnete Tesla gestern eine Tagesveränderung von -2,4%. Zugleich erzielte Tesla gestern einen juristischen Erfolg: Ein Berufungsgericht hob die Zulassung einer Sammelklage zu Werbeaussagen über Full Self-Driving auf. Die inhaltlichen Vorwürfe sind damit allerdings nicht entschieden.
Berufungserfolg beendet die Klagen nicht
Nach Angaben von Reuters betrifft die Entscheidung Ansprüche kalifornischer Kunden gegen Teslas Vermarktung von Full Self-Driving. Tesla setzte sich im Berufungsverfahren gegen die Zulassung als Sammelklage durch. Die zugrunde liegenden Klagen bleiben anhängig.
Für Anleger ist diese Unterscheidung entscheidend. Der Erfolg betrifft die verfahrensrechtliche Bündelung der Ansprüche, nicht deren Berechtigung. Das Gericht hat mit dieser Entscheidung weder die Werbeaussagen inhaltlich bestätigt noch die Vorwürfe abschließend zurückgewiesen.
Die Nachricht entlastet Tesla damit in einem abgegrenzten Punkt. Als umfassender Schlussstrich unter die Auseinandersetzungen um Full Self-Driving lässt sie sich nicht verstehen. Der weitere Verlauf der anhängigen Klagen bleibt für die Bewertung des rechtlichen Risikos relevant.
Separate Prüfung zu Robotaxis
Unabhängig davon eröffnete die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA am 9. Oktober eine Prüfung einer Eingabe zu möglichen Fahrzeugmängeln. Dabei geht es um Vorwürfe, dass Robotaxis der Modelle Model Y und Cybercab Geschwindigkeitsbegrenzungen in aktiven Schulzonen überschreiten. Die Prüfung umfasst schätzungsweise 1.000 Fahrzeuge.
Auch hier ist der Verfahrensstand wichtig: Es handelt sich noch nicht um eine vollständige Untersuchung. Die Vorwürfe dürfen deshalb nicht mit festgestellten Verstößen gleichgesetzt werden. Ebenso wenig beseitigt der Berufungserfolg bei den kalifornischen Kundenklagen diese eigenständige regulatorische Frage.
Roadster und Quartalszahlen setzen weitere Akzente
Beim am Donnerstag vorgestellten, neu gestalteten Roadster kündigte Tesla raketenartige Schubdüsen an. Der Produktionsstart soll 2028 erfolgen. Die Präsentation betrifft damit ein künftiges Produkt und keinen bereits vollzogenen Produktionsanlauf.
Der nächste angekündigte Termin für Geschäftszahlen liegt deutlich näher: Tesla will am 21. Oktober 2026 nach Börsenschluss die Ergebnisse des dritten Quartals 2026 veröffentlichen. Anschließend ist eine Internetübertragung vorgesehen.
Damit stehen unterschiedliche Bewertungsfragen nebeneinander: die wirtschaftliche Entwicklung, das künftige Produktangebot und die offenen rechtlichen beziehungsweise regulatorischen Risiken. Der jüngste Gerichtserfolg ist konkret, aber begrenzt. Für Anleger ersetzt er weder die anstehenden Geschäftszahlen noch eine inhaltliche Entscheidung über die weiter anhängigen Vorwürfe.
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