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SPARTA gibt vorläufiges Reinvermögen zum 31. Dezember 2021 bekannt

Der Vorstand hat heute das vorläufige Nettovermögen der SPARTA AG zum 31. Dezember 2021 auf rund 192 Mio. EUR bzw. rund 96,50 EUR je Aktie festgelegt. Das Nettovermögen der SPARTA AG ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögenswerte zu Marktwerten abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Die wichtigste Einzelposition des Nettovermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchverfahren oder Verträgen, werden – soweit wesentlich – mit dem letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, wenn der Vorstand den angebotenen Preis für nachhaltig hält. Die Kontosalden aller Bankkonten werden addiert, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden einbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit dem Buchwert angesetzt. Das Nettovermögen bezieht sich auf den Bilanzstichtag, unterliegt einem ständigen Wandel und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann auf der Grundlage von Schätzungen, insbesondere Steuerschätzungen, und Annahmen nur näherungsweise ermittelt werden und unterliegt Schwankungen, u.a. weil bei der Ermittlung des Nettovermögens börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teilweise geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die in die Berechnung einfließenden Börsenwerte für diese Wertpapiere voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind. Auf Basis des vorläufigen Nettovermögens der SPARTA AG zum 31. Dezember 2021 ergibt sich für den Zeitraum von 2017 bis 2021 eine durchschnittliche Fünfjahresrendite von 12,0 %, was der zuletzt am 21. Juni 2021 veröffentlichten Prognose entspricht. Das Nettovermögenswachstum im Jahr 2021 betrug rund 3 %. Das primäre Ziel des Unternehmens, das langfristige wirtschaftliche Nettovermögenswachstum, gemessen an der Fünfjahres-Durchschnittsrendite, hat eine begrenzte Beziehung zum HGB-Ergebnis. Das ausgewiesene HGB-Ergebnis bzw. HGB-Eigenkapital von SPARTA richtet sich nach den im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten Gewinnen ohne Berücksichtigung stiller Reserven. Der Jahresabschluss nach HGB für das Geschäftsjahr 2021 wird voraussichtlich im April 2022 veröffentlicht.

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