Ein juristischer Sieg für Philips – doch was bedeutet er wirklich für den Gesundheitskonzern? Das Einheitliche Patentgericht hat in einem wegweisenden Urteil die Haftung von Vorständen bei Patentverletzungen neu definiert. Während Philips seine Patente gestärkt sieht, bleiben wichtige Fragen offen.
Gericht kippt Vorstandshaftung
Das Urteil vom 23. Oktober 2025 im Streit zwischen Philips und Belkin bringt Klarheit in einer grundsätzlichen Frage: Geschäftsführer haften nicht automatisch für Patentverletzungen ihrer Unternehmen. Das Berufungsgericht hob eine frühere Entscheidung auf, die zwei Belkin-Direktoren persönlich in Haftung genommen hatte.
Entscheidend war die Begründung: Allein die Position als Geschäftsführer und die Kontrolle über Unternehmensrisiken machen noch keinen Mittäter oder Anstifter bei Patentverletzungen. Ein wichtiger Präzedenzfall für internationale Konzerne mit komplexen Führungsstrukturen.
Philips‘ Patentmacht wird gestärkt
Trotz der eingeschränkten Haftung für Einzelpersonen stärkt das Urteil die Durchsetzbarkeit von Patenten erheblich. Das Gericht bestätigte umfangreiche Abhilfemaßnahmen wie Produktrückrufe, die Entfernung aus Vertriebskanälen und die Vernichtung von Plagiaten.
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Im konkreten Fall geht es um Philips‘ EP 2 867 997 Patent, das essentiell für den Qi-Standard beim kabellosen Laden ist. Für den Gesundheitskonzern, der stark in Innovation und geistiges Eigentum investiert, ist das eine wichtige Bestätigung seiner Patentstrategie.
Nächster Prüfstein steht bevor
Während der Markt auf das Urgel bisher gelassen reagierte – die Aktie zeigte nur moderate Bewegungen – steht der nächste wichtige Termin bereits bevor. Am 3. November will Philips seine Quartalszahlen vorlegen. Analysten erwarten einen Gewinn von 0,37 US-Dollar je Aktie.
Kann der Gesundheitskonzern an seine starken Q2-Zahlen anknüpfen? Und wird der Patentsieg gegen Belkin langfristig positive Auswirkungen auf das Geschäft haben? Die Antworten darauf könnten die Richtung für die Philips-Aktie in den kommenden Wochen vorgeben.
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