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PANDION-Anleihe: SdK fordert Gläubigervertreter

Anlegerschützer fordern Bündelung der Gläubigerrechte im PANDION-Insolvenzverfahren. Der Anleihekurs fiel binnen eines Tages um neun Prozent.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • SdK initiiert Gläubigerzusammenschluss
  • Anleihe verliert neun Prozent täglich
  • Löhne bis Oktober insolvenzgeschützt
  • Webcast zur Restrukturierung am 1. September

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat die Inhaber der PANDION-Anleihe 2021/2028 aufgerufen, sich zusammenzuschließen. Ziel ist die Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters, der die Interessen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bündelt. Die Vereinigung reagiert damit auf die veränderte Lage der PANDION AG, die ihre Zahlungsschwierigkeiten seit vergangener Woche in ein Insolvenzverfahren überführt hat.

Der Kurs der Anleihe gibt die angespannte Stimmung deutlich wieder: Zuletzt notierte das Papier bei 4,55 Euro, nach einem Schlusskurs von 5,00 Euro am Freitag – ein Rückgang von 9,0 Prozent an einem einzigen Handelstag.

Über die vergangene Woche summiert sich der Verlust auf 39 Prozent, über 30 Tage auf 89 Prozent. Der RSI von 14,8 signalisiert eine massiv überverkaufte Situation, während die annualisierte Volatilität von 261 Prozent das Ausmaß der Unsicherheit unter den Marktteilnehmern unterstreicht.

Warum ein gemeinsamer Vertreter zählt

Ohne organisierte Vertretung laufen einzelne Anleihegläubiger Gefahr, im Insolvenzverfahren gegenüber anderen Gläubigergruppen ins Hintertreffen zu geraten.

Die SdK betont deshalb die Dringlichkeit einer Interessenbündelung, um bei zentralen Entscheidungen – etwa zur Fortführung des Geschäfts oder zu möglichen Quoten – mit einer Stimme zu sprechen. Ein gewählter Vertreter kann gegenüber der Gesellschaft und dem Insolvenzverwalter auftreten, statt dass jeder Anleger einzeln verhandeln muss.

Für die Beschäftigten der PANDION-Gruppe hat das Unternehmen bereits Klarheit geschaffen: Löhne und Gehälter für August, September und Oktober sind über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung der Bundesagentur für Arbeit gesichert. Das betrifft neben der Konzernmutter auch fünf wesentliche Tochtergesellschaften, darunter die PANDION Real Estate GmbH und die PANDION Projektmanagement GmbH, die allesamt Insolvenzanträge in Eigenverwaltung gestellt haben.

Der Webcast als nächster Fixpunkt

Für die Anleihegläubiger rückt nun der 1. September in den Fokus. An diesem Tag will die PANDION AG per Webcast über die wirtschaftliche Situation und die geplanten Restrukturierungsschritte im Rahmen der Eigenverwaltung informieren.

Bis dahin bleibt die Informationslage für Investoren dünn – die Initiative der SdK zielt darauf ab, dass Gläubiger bis zu diesem Termin bereits organisiert auftreten können, statt erst danach auf eine Vertretung hinzuarbeiten.

Für Anleger, die die Anleihe noch halten, ist die Botschaft eindeutig: Eine Registrierung bei der Anlegerschutzvereinigung oder eine vergleichbare Bündelung der eigenen Position kann die Verhandlungsmacht gegenüber Unternehmen und Insolvenzverwaltung stärken. Angesichts der extremen Kursausschläge der vergangenen Tage dürfte sich die Zahl der beteiligten Gläubiger, die eine koordinierte Stimme suchen, in den kommenden Wochen weiter erhöhen.

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