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OHB: DSW gegen Kapitalrahmen von 1,2 Milliarden

Aktionärsschützer lehnen Vergütungspraxis und mögliche Kapitalerhöhung bei OHB ab. Die Hauptversammlung am 8. Juni wird richtungsweisend.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • DSW empfiehlt Nein zu zentralen HV-Punkten
  • Kritik an fehlendem Vergütungs-Cap für Vorstand
  • Kapitalerhöhung könnte Altaktionäre verwässern
  • Operativ steigerte OHB Umsatz und Ergebnis

Bei OHB geht es in der neuen Handelswoche nicht nur um die Dividende. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz stellt sich gegen zentrale Beschlussvorschläge. Der Konflikt trifft einen sensiblen Punkt: Wie viel Spielraum bekommt das Management bei Vergütung und Kapitalmaßnahmen?

Die Hauptversammlung rückt damit inhaltlich näher. Nicht die Raumfahrtstory liefert den Impuls, sondern klassische Corporate Governance. Kein Wunder, dass der Blick auf die Abstimmungen schärfer wird.

DSW kritisiert Vergütung und Bezugsrechte

Die DSW empfiehlt ein Nein zu den Tagesordnungspunkten 3 und 7. Bei beiden Punkten verweist sie auf den Deutschen Corporate Governance Kodex.

Nach Darstellung der DSW fehlt bei OHB weiter ein individueller Maximalbetrag in Euro pro Vorstandsmitglied. Gemeint ist ein positionsbezogener Cap für die Vergütung. Genau daran entzündet sich die Kritik.

Hinzu kommen die Tagesordnungspunkte 9 und 11. Hier geht es um mögliche neue Aktien und um den Ausschluss von Bezugsrechten. Für Altaktionäre ist das der heikle Teil der Agenda.

Kapitalrahmen als Reizpunkt

Bei Punkt 9 soll der Vorstand neue Finanzierungsinstrumente begeben dürfen. Dazu zählen Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bis zu 1,2 Milliarden Euro.

Zur Bedienung möglicher Rechte plant OHB ein Bedingtes Kapital 2026/I. Es soll bis zu 3.842.981 Euro umfassen. Laut Einladung entspricht das 20 Prozent des Grundkapitals.

Genau hier setzt die DSW an. Sie nennt die mögliche Verwässerung der Altaktionäre als Grund für ihre Gegenempfehlung.

Punkt 11 betrifft das bestehende Genehmigte Kapital 2025. Der Vorstand kann damit neue Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgeben.

Die Ermächtigung läuft bis zum Ablauf des 11. Juni 2030. Der Rahmen reicht bis zu 9.607.452 Euro. Auch hier braucht das Management die Zustimmung des Aufsichtsrats.

Die geplante Ergänzung erweitert Fälle, in denen OHB Bezugsrechte ausschließen kann. Dazu zählen Aktien im Zusammenhang mit vertraglichen Vergütungsabreden. Vorgesehen ist dabei eine Haltefrist von mindestens zwei Jahren.

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Dividende steht zur Abstimmung

Die ordentliche Hauptversammlung findet am 8. Juni 2026 virtuell statt. Sie beginnt um 10:00 Uhr und läuft ohne physische Präsenz.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende von 0,60 Euro je Aktie vor. Grundlage sind 19.152.920 dividendenberechtigte Aktien und eine Ausschüttung von 11.491.752 Euro.

Bei Zustimmung wäre der Dividendenanspruch am 11. Juni 2026 fällig. Zum Stand 31. Mai 2026 lagen auf der HV-Seite noch keine Beschlüsse vor. Die Abstimmungsergebnisse sollen nach der Versammlung folgen.

Operativ läuft es besser

Die Governance-Debatte trifft nicht auf operative Schwäche. Im ersten Quartal 2026 steigerte OHB die Gesamtleistung um 15,2 Prozent. Sie erreichte 279,3 Millionen Euro.

Das stützt die These, dass die Debatte weniger am Geschäft hängt. Im Zentrum stehen Kontrolle, Kapitalrahmen und mögliche Verwässerung.

Das EBITDA lag bei 25,7 Millionen Euro nach 17,3 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum. Beim EBIT stieg der Wert auf 15,2 Millionen Euro.

Ein Jahr zuvor hatte OHB beim EBIT 7,7 Millionen Euro erreicht. Der Auftragsbestand belief sich zum 31. März 2026 auf 3,353646 Milliarden Euro.

Aktie zeigt breite Spanne

Da am Sonntag kein Handel läuft, bleibt der Xetra-Schlusskurs vom Freitag die Referenz. Am 29. Mai 2026 schloss die Aktie bei 442,50 Euro. Das Tagesminus lag bei 5,25 Prozent.

Die Bewegung war nicht nur im Schlusskurs sichtbar. Die Spanne im Tagesverlauf fiel deutlich aus.

Sie reichte von 420,50 Euro bis 477,50 Euro. Das Volumen lag bei 14.873 Aktien.

Am 8. Juni 2026 stimmen die Aktionäre über Dividende, Vergütung und Kapitalrahmen ab. Die Dividende ist der einfache Teil. Der Kapitalrahmen und die Bezugsrechte bestimmen, wie eng Aktionäre das Management künftig führen.

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