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Symbolbild, KI-generiert

OCI Aktie: Ein Fehlbetrag landet nicht bei den Aktionären

OCI-Aktionäre sollen keine zusätzlichen Aktien für einen möglichen Quellensteuerfehlbetrag abgeben; die Orascom-Gutschrift ist ab Dezember vorgesehen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Kombinierte Gesellschaft übernimmt möglichen Steuerfehlbetrag
  • Kein zusätzlicher Aktienabzug für Aktionäre
  • Orascom-Gutschrift ab 8. Dezember vorgesehen
  • Zeitplan bleibt an Bedingungen geknüpft

OCI-Aktionäre sollen bei der geplanten Verteilung von Orascom-Aktien keine zusätzliche Einbehaltung zur Deckung eines möglichen Steuerfehlbetrags tragen. Dies sieht der Zeitplan vor, den OCI in seiner gestern veröffentlichten Korrekturmitteilung erläutert. Für Anleger sind damit neben den Übertragungsterminen auch die Regeln zur Finanzierung der niederländischen Quellensteuer entscheidend.

Kombinierte Gesellschaft trägt möglichen Fehlbetrag

OCI will Orascom-Aktien verkaufen, um die niederländische Quellensteuer zu finanzieren. Sollte der Erlös dafür nicht ausreichen, übernimmt die kombinierte Gesellschaft den Fehlbetrag. Zusätzliche Aktien sollen deshalb nicht bei den Aktionären einbehalten werden.

Diese Regelung begrenzt eine konkrete Unsicherheit der Abwicklung: Ein unzureichender Verkaufserlös soll nicht zu einem weiteren steuerbedingten Aktienabzug führen. Sie bedeutet allerdings nicht, dass die Verteilung ohne steuerbedingten Aktienverkauf erfolgt. Dieser bleibt ausdrücklich Teil des vorgesehenen Vorgehens.

Für die Kombination ist ein Umtauschverhältnis von 0,4634 Orascom-Aktien je OCI-Aktie vorgesehen. OCI-Aktionäre sollen insgesamt etwa 47 % an Orascom Construction halten.

Damit richtet sich der Blick auf die Beteiligung nach der Transaktion. Die Steuerfinanzierung und die spätere Gutschrift sind dabei getrennte Schritte: Der geplante Verkauf dient der Quellensteuer, während die Übertragung auf berechtigte Konten einem eigenen Zeitplan folgt.

Gutschrift erst nach dem Börsenrückzug

Als letzter Handelstag der OCI-Aktien ist der 26. November vorgesehen. Ex-Tag und Delisting werden für den 27. November erwartet, vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen.

Für Anleger ist diese Trennung wichtig: Das Ende des Börsenhandels fällt nicht mit dem erwarteten Eingang der Orascom-Aktien zusammen. Auch die technische Abwicklung auf den einzelnen Konten kann unterschiedlich lange dauern.

Die Gutschrift der Orascom-Aktien auf berechtigten Konten soll etwa ab dem 8. Dezember beginnen. OCI weist darauf hin, dass der individuelle Zeitpunkt abweichen kann. Ein einheitlicher Eingangstermin für sämtliche Aktionäre ist damit nicht zugesagt.

Weitere Schritte bleiben an Bedingungen geknüpft

Die Abspaltung wird für den 2. November erwartet. Voraussetzung ist die Unterzeichnung der entsprechenden Urkunde. Das NNS-Angebot endet nach dem vorgesehenen Zeitplan am 17. November um 17:40 Uhr CET.

Der gesamte Ablauf bleibt indikativ und hängt vom NNS-Angebot sowie weiteren Bedingungen ab. Die angekündigten Termine sind deshalb Planungsgrößen, keine uneingeschränkten Vollzugszusagen.

OCI sieht die Umsetzung der Kombination bis zum 30. Dezember vor. Die Auflösung beziehungsweise Liquidation ist von Dezember 2026 bis zum ersten Halbjahr 2027 geplant und soll nicht vor dem Delisting beginnen.

Für Aktionäre stehen damit zwei Punkte im Vordergrund: Die Gesellschaft übernimmt einen möglichen Fehlbetrag bei der Steuerfinanzierung. Die Verfügbarkeit der neuen Aktien bleibt dagegen vom weiteren Vollzug und der individuellen Kontogutschrift abhängig.

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