Die Ära der New Work SE an der Börse neigt sich dem endgültigen Ende zu. Nachdem die Notierung im regulierten Markt bereits im Sommer 2024 eingestellt wurde, steht nun der Abschluss des aktienrechtlichen Squeeze-outs bevor. Für die verbleibenden Minderheitsaktionäre bedeutet dies den verbindlichen Abschied von ihren Anteilen gegen eine festgelegte Barabfindung.
Die wichtigsten Eckpunkte zum Verfahren:
* Barabfindung: 105,65 Euro je Aktie.
* Mehrheitsverhältnisse: Burda Digital SE hält rund 97,07 Prozent des Grundkapitals.
* Status: Der Hauptversammlungsbeschluss vom Juni vergangenen Jahres bildet die Basis für die Übertragung.
Abfindungshöhe und rechtlicher Rahmen
Nachdem die Burda Digital SE im Mai 2025 ihr konkretes Übernahmeverlangen spezifiziert hatte, wurde die Barabfindung auf 105,65 Euro je Stückaktie festgesetzt. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger prüfte diesen Betrag und bestätigte die Angemessenheit der Summe. Damit ist der finanzielle Rahmen für den Ausstieg der verbliebenen Aktionäre klar definiert.
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Doch was bedeutet der Rückzug von der Börse für die strategische Zukunft? Mit der vollständigen Übernahme durch Burda entfallen für New Work künftig die Publizitätspflichten und Anforderungen des öffentlichen Kapitalmarktes. Das Unternehmen kann seine operativen Schwerpunkte im Bereich E-Recruiting und digitale berufliche Netzwerke somit unabhängig von kurzfristigen Quartalserwartungen der Börse weiterentwickeln.
Letzter Schritt zum Privatunternehmen
Der gesamte Prozess nähert sich nun seinem formalen Abschluss. Entscheidend ist hierfür die Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses in das Handelsregister. Erst mit diesem Schritt geht das Eigentum aller Minderheitsanteile kraft Gesetzes auf die Hauptaktionärin über.
Für Anleger endet damit die Möglichkeit, direkt an der Wertentwicklung des Unternehmens teilzuhaben. Die New Work SE wird fortan als vollständig in privater Hand befindliches Unternehmen agieren und die Transformation ihrer Plattformen unter dem Dach der Burda-Gruppe vorantreiben. Mit der Eintragung in das Handelsregister wird der Prozess finalisiert und die Auszahlung der Barabfindung an die verbliebenen Anteilseigner eingeleitet.
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