Meta hat in einem US-Datenschutzverfahren einen Rückschlag erlitten. Medienberichten vom Montag zufolge lehnte ein Bundesrichter den Antrag des Unternehmens ab, die Klage abzuweisen.
Im Zentrum steht der Vorwurf, Meta habe heimlich das Surfverhalten von Android-Nutzern verfolgt und mit deren Facebook-Konten verknüpft. Für Anleger rückt damit neben dem Streit um neue Geschäftsbedingungen ein weiterer rechtlicher Konflikt über die Datennutzung in den Blick.
Vorwürfe müssen weiter geprüft werden
Die Entscheidung betrifft zunächst den Versuch, die Klage abzuweisen. Sie ist keine Feststellung, dass Meta die behaupteten Datenschutzverstöße tatsächlich begangen hat. Die Vorwürfe bleiben Gegenstand des Verfahrens und dürfen nicht mit einem nachgewiesenen Fehlverhalten gleichgesetzt werden.
Für die Bewertung der Nachricht ist diese Unterscheidung entscheidend: Meta konnte die Ansprüche mit seinem Abweisungsantrag nicht aus dem Verfahren nehmen. Daraus lässt sich aber weder eine konkrete Zahlungspflicht noch ein bestimmter Ausgang ableiten. Der Rückschlag liegt im Fortgang des Rechtsstreits, nicht in einer bereits festgestellten Haftung.
Davon getrennt beschäftigt die Verwendung fremder Inhalte für KI-Dienste Verlage, Werbekunden und Wettbewerbsbehörden. Beide Auseinandersetzungen betreffen den Umgang mit Daten. Sie haben jedoch unterschiedliche Vorwürfe und Verfahrensstände.
Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbsprüfung
Die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority eröffnete am 30. Oktober eine Untersuchung zu Metas Geschäftsbedingungen. Sie prüft, ob diese Verlagen und anderen Unternehmen unfaire Bedingungen auferlegen. Zugleich erklärte die Behörde, Meta habe die Einführung bis zu Beratungen mit Branchenverbänden ausgesetzt.
Reuters hatte am 28. Oktober über den Aufschub auf unbestimmte Zeit berichtet. Vorausgegangen waren Einwände von Verlagen und Werbetreibenden. Nach Medienberichten befürchteten diese, die überarbeiteten Bedingungen könnten Meta erlauben, Website-Inhalte für KI-Dienste zu verwenden.
Der Aufschub ist damit keine abgeschlossene Lösung des Konflikts. Er verschiebt die Einführung zugunsten von Konsultationen. Die britische Untersuchung richtet sich weiterhin auf die Frage, ob die vorgesehenen Bedingungen wettbewerbsrechtlich zulässig sind.
Zusätzlich erwirkten norwegische Medienunternehmen laut Associated Press eine einstweilige Verfügung gegen die neuen Bedingungen. Diese setzt deren Anwendung aus, während ihre Rechtmäßigkeit geprüft wird.
Für Anleger ergibt sich daraus kein einheitlicher Rechtsfall, sondern eine Reihe getrennter Prüfungen. Entscheidend ist jeweils, ob Vorwürfe bestätigt werden und welche Bedingungen Meta tatsächlich anwenden darf. Weder der US-Beschluss noch der Einführungsstopp beantworten diese Fragen abschließend.
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