Meta gerät derzeit von mehreren Seiten unter regulatorischen Druck – von Smart-Glasses-Verboten bis zu einem Gerichtsurteil zu Fake-Werbung. Die Aktie selbst zeigte sich davon zuletzt kaum beeindruckt, doch die Häufung der Vorstöße wirft ein Schlaglicht auf wachsende Compliance-Risiken für den Konzern.
Smart Glasses geraten ins Visier
Australien prüft ein Verbot kameratauglicher Smart Glasses in Regierungsgebäuden – nach eigenen Angaben wäre es das erste derartige Verbot weltweit. Premierminister Anthony Albanese verwies auf Datenschutz und Sicherheit als Beweggründe. Australien hatte bereits im Vorjahr als erstes Land Social Media für Teenager verboten und positioniert sich damit erneut als Vorreiter bei digitaler Regulierung.
Das Land steht nicht allein da: England und Wales haben den Einsatz von Meta-Smart-Glasses bereits in Gerichtssälen untersagt, Oslo verbot die Geräte an Schulen. In Deutschland hat eine Verbraucherschutzgruppe zudem Strafanzeige gegen Meta wegen der Geräte eingereicht. Die Häufung solcher Einzelmaßnahmen deutet auf eine sich verfestigende internationale Skepsis gegenüber Wearables mit Kamerafunktion hin.
Gericht verurteilt Meta wegen Fake-Werbung
Parallel dazu hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass Meta für betrügerische Werbeanzeigen auf Instagram und Facebook haftet. Konkret ging es um gefälschte Anzeigen, die mit Name und Gesicht des „Finanzfluss“-Gründers Thomas Kehl für dubiose Geldanlagen warben. Das Gericht begründete die Haftung damit, dass Meta über Algorithmen Reihenfolge und Zeitpunkt der Anzeigenausspielung selbst steuere – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Meta muss dem Kläger nun entstandene und künftige Schäden ersetzen sowie Auskunft über Einnahmen aus der Fake-Werbung geben. Der Konzern kündigte an, das Urteil zu prüfen und weitere Schritte zu erwägen. Nach eigenen Angaben hat Meta im vergangenen Jahr über 159 Millionen betrügerische Anzeigen entfernt, der überwiegende Teil davon bereits vor einer Meldung durch Nutzer.
EU plant schärfere Jugendschutzregeln
Auf europäischer Ebene bringt sich zusätzlicher Gegenwind zusammen: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat einen Vorschlag vorgestellt, der Social-Media-Konten für Nutzer unter 15 Jahren grundsätzlich verbieten würde.
Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – eine Größenordnung, die bei einem Konzern wie Meta erhebliche Summen bedeuten würde. Bis zu einer möglichen Umsetzung müssen allerdings noch Europaparlament und EU-Staaten zustimmen, was sich nach Einschätzung von Beobachtern über Monate oder Jahre hinziehen könnte.
Deutschlands Bundesbildungsministerin Karin Prien kündigte parallel eine nationale Übergangsgesetzgebung an, deren Eckpunkte im Oktober vorgelegt werden sollen. Geplant sind unter anderem eine technische Altersverifikation per App sowie eine Verschärfung des Jugendschutzrechts.
Für Meta bedeutet die Gemengelage aus Gerichtsurteilen, nationalen Alleingängen und EU-Gesetzesvorhaben vor allem eines: Die regulatorische Landkarte in Europa und darüber hinaus wird komplexer. Wie sich die einzelnen Verfahren und Gesetzesinitiativen in den kommenden Monaten konkret auf das Geschäftsmodell auswirken, dürfte sich erst nach den anstehenden politischen Entscheidungen im Oktober und den weiteren Gerichtsinstanzen zeigen.
