Das EU-Gericht in Luxemburg hat heute ein differenziertes Urteil zu Metas Digitalregulierung gesprochen — mit klaren Gewinnern und Verlierern auf beiden Seiten.
Der Facebook-Konzern hatte gegen die Einstufung zweier Dienste als sogenannte Gatekeeper nach dem Digital Markets Act (DMA) geklagt. Bei Messenger scheiterte Meta: Das Gericht bestätigte die Klassifizierung als wichtiges Zugangstor für Unternehmen zu Endnutzern. Die EU-Kommission sei bei der Ermittlung der Schwellenwerte korrekt vorgegangen, so die Richter.
Teilweise Niederlage, begrenzte Praxis-Relevanz
Beim Marktplatz-Dienst Marketplace erzielte Meta formal einen Erfolg. Das Gericht erklärte dessen Gatekeeper-Einstufung für nichtig — die Kommission habe einen Rechtsfehler begangen und die Begründung sei unzureichend gewesen. Allerdings hatte die EU-Kommission die Marketplace-Einstufung bereits 2025 selbst zurückgezogen, nachdem der Dienst unter den erforderlichen Nutzerschwellenwert gefallen war. Der Urteilsspruch zu Marketplace dürfte daher kaum praktische Konsequenzen haben.
Was der DMA für Meta bedeutet
Als Torwächter unterliegt Messenger besonderen Pflichten zur Sicherung des Wettbewerbs auf digitalen Märkten. Neben Messenger sind auch Facebook, Instagram und WhatsApp weiterhin als DMA-pflichtige Zugangstore eingestuft — das heutige Urteil ändert daran nichts.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Meta kann vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in die nächste Instanz gehen. Ob der Konzern diesen Schritt unternimmt, ist offen — der Ausgang eines solchen Verfahrens könnte die regulatorische Belastung für die gesamte europäische Messenger-Strategie neu definieren.
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