Meta Platforms steckt in einem Rechtsstreit, der weit über den eigenen Konzern hinausreichen könnte. 26 Mitarbeiter werfen dem Unternehmen vor, Künstliche Intelligenz gezielt eingesetzt zu haben, um Beschäftigte in Elternzeit oder Krankschreibung bei Massenentlassungen auszuwählen. Die Aktie notiert bei 570,50 Euro und hat allein in der vergangenen Woche 2,69 Prozent verloren.
Vorwurf: Algorithmen bestrafen Elternzeit und Krankheit
Die Klage ging am 13. Juli bei einem Bundesgericht in Oakland ein. Kläger aus sechs US-Bundesstaaten und Washington D.C. werfen Meta vor, interne KI-Systeme, Tastatur- und Aktivitätsdaten sowie algorithmisch gestützte Leistungsbewertungen zur Auswahl der Entlassenen genutzt zu haben.
Der Kern des Vorwurfs: Viele dieser Bewertungssysteme können naturgemäß nicht von Mitarbeitern erfüllt werden, die sich in geschütztem Krankheits- oder Familienurlaub befinden. Wer wegen einer Behinderung weniger Leistung zeigt, gerät demnach automatisch ins Visier.
Die Betroffenen zählen zu den rund 8.000 Stellen, die Meta seit Mai abbaut – etwa zehn Prozent der weltweiten Belegschaft. Noch sind alle 26 Kläger beim Konzern beschäftigt. Ihre Kündigungen sollen am 22. Juli wirksam werden.
Gesetzesverstöße und ein ungewöhnliches Ziel der Klage
Die Kläger berufen sich auf mehrere US-Bundesgesetze, darunter den Family and Medical Leave Act und den Americans with Disabilities Act. Rund die Hälfte der Kläger hatte Urlaub wegen Pflege oder Schwangerschaft genommen – acht Frauen nach Mutterschaftsurlaub, vier Männer nach Elternzeit.
Anders als in vielen ähnlichen Fällen geht es nicht nur um Schadenersatz. Die Kläger fordern einen sofortigen Stopp der für den 22. Juli geplanten Kündigungen. Zusätzlich verlangen sie eine unabhängige Prüfung der eingesetzten KI-Systeme.
Meta weist die Vorwürfe entschieden zurück. Ein Sprecher erklärte, die Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage: Personalentscheidungen träfen bei Meta Menschen, nicht Maschinen. Nach Einschätzung von Reuters ist es der erste bekannte Fall, in dem ein großer US-Konzern wegen des KI-Einsatzes bei Entlassungen verklagt wird. Erst wenige Wochen zuvor hatte ein kalifornisches Bundesgericht in einem ähnlichen Verfahren gegen die Softwarefirma Workday geurteilt – dort ging es um KI in Einstellungsprozessen.
Kursreaktion bislang verhalten
Der Markt reagierte zunächst gelassen. Nach Bekanntwerden der Klage legte die Aktie sogar leicht zu – Meta hatte die Mai-Kündigungen als Teil einer strategischen Neuausrichtung präsentiert, bei der freigesetzte Mittel in den Ausbau der KI-Sparte fließen sollen. Tausende Mitarbeiter wurden parallel in neue KI-Teams versetzt.
Seither hat sich das Bild eingetrübt. Die Aktie notiert derzeit 8,99 Prozent über ihrem 50-Tage-Durchschnitt von 523,46 Euro, aber weiterhin 15,83 Prozent unter dem Rekordhoch vom 31. Juli 2025. Der Kurs pendelt zwischen den Extremen: einem Zwölf-Monats-Rückgang von 5,67 Prozent und gleichzeitig einem Plus von 26,19 Prozent gegenüber dem März-Tief.
Die Volatilität von annualisiert 48,3 Prozent zeigt, wie nervös der Markt die Aktie derzeit einpreist. Ein Richter könnte schon in den kommenden Tagen über den Antrag auf einen vorläufigen Kündigungsstopp entscheiden. Bis dahin bleibt offen, ob aus einer einzelnen Klage ein Präzedenzfall für den gesamten Einsatz von KI bei Unternehmensrestrukturierungen wird.
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