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HORNBACH Baumarkt AG plant öffentliches Delisting – Erwerbsangebot für Aktie

by Karl Wolf

Der Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG (ISIN DE0006084403 / WKN 608440) (die “Gesellschaft”) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Delisting der Aktien der Gesellschaft im Einvernehmen mit der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (“HORNBACH Holding”), die rund 76,4% der Aktien der Gesellschaft hält, ein Delisting der Aktien der Gesellschaft durchzuführen und zu gegebener Zeit nach Veröffentlichung eines Delisting-Angebots der HORNBACH Holding einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Delisting-Vertrag mit der HORNBACH Holding abgeschlossen. Im Rahmen der Delisting-Vereinbarung hat sich die HORNBACH Holding verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft anzubieten, ihre Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von € 47,50 je Aktie der HORNBACH Baumarkt AG zu erwerben.

Die Gesellschaft hat sich – vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen – verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Die Gesellschaft wird zu dem Delisting-Erwerbsangebot entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 27 WpÜG Stellung nehmen. Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse wird über den Antrag auf Delisting der Aktien entscheiden. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Widerruf nach den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr zum Handel an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zugelassen oder gehandelt. .

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