Schlechte News kommen kurz vorm Handelsstart vom Molekulardiagnostik-Unternehmen Epigenomics. Der Vorstand des Unternehmens teilt per Pflichtanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG mit, dass
nach pflichtgemäßen Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
Verantwortlich dafür sind nach Unternehmensangaben planmäßige operative Verluste. Aktuell werden verschiedene Maßnahmen geprüft, um eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung sowie der Liquiditätslage der Gesellschaft zu erreichen.
Nun müssen nach § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich alle Aktionäre zu einer außerordentlichen HV eingeladen werden. Dort muss die Lage der Gesellschaft erörtert werden.
Aktie bricht vorbörslich ein
Erwartungsgemäß löst die Nachricht bei den Anlegern keine Begeisterungsstürme aus. Epigenomics-Aktien, die gestern noch 0,3% höher bei 4,98 Euro aus dem Handel gingen, rutschen vorbörslich um aktuell rund 18 % auf 4,10 Euro ab.
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