Die Deutsche Telekom dreht an der Preisschraube im Festnetz- und Fernsehgeschäft. Zum 1. Oktober traten bei dem Bonner Telekommunikationskonzern Preiserhöhungen für neue Festnetz- und TV-Verträge in Kraft.
Der Schritt zielt auf eine Stärkung der Erlöse im hart umkämpften deutschen Breitbandmarkt ab, während die Branche gleichzeitig erhebliche Summen in den Netzausbau investiert. An der Börse ging die Aktie am Freitag mit einem Plus von 1,9 Prozent bei 26,59 Euro aus dem Handel.
Mehrkosten bei DSL, Glasfaser und Fernsehen
Die Tarifanpassungen betreffen vor allem Verbraucher, die neue Verträge abschließen. Laut Tarifvergleichen des Portals Verivox summieren sich die Aufschläge für Neukunden je nach gewählter Kombination auf bis zu 5 Euro monatlich, was über das Jahr gerechnet Mehrkosten von bis zu 60 Euro bedeutet.
Im Einzelnen verteuern sich die DSL-Tarife der Reihe MagentaZuhause für Neukunden überwiegend um einen Euro pro Monat, wobei Einstiegstarife wie Basic und Start unberührt bleiben. Für Glasfaseranschlüsse sowie für das Angebot XXL Hybrid verlangt das Unternehmen künftig zwei Euro mehr im Monat. Parallel dazu hebt der Konzern den Monatspreis für das TV-Produkt MagentaTV SmartStream von 17 auf 20 Euro an.
Bestandskunden mit laufenden Verträgen sind von diesen Erhöhungen grundsätzlich nicht betroffen, solange sie ihren Tarif nicht wechseln. Auch Geschäftskundentarife sowie bereits bestellte, aber technisch noch nicht geschaltete Anschlüsse bleiben von den aktuellen Anpassungen ausgenommen.
Netzausbau erfordert anhaltend hohe Investitionen
Die Tarifmaßnahme fügt sich in ein Marktumfeld ein, in dem Infrastrukturinvestitionen und steigende Betriebskosten die Anbieter fordern. Parallel dazu sichert sich der Konzern zusätzliche Netzkapazitäten.
Vor diesem Hintergrund steht auch der Schritt, bei dem die Deutsche Telekom die Glasfaser-Netzinfrastruktur der Ruhrfibre und Metrofibre in Essen im Rahmen eines Asset Deals erwarb. Durch diesen Zukauf soll das Leitungsnetz für rund 87.000 Haushalte integriert und auf eigene Technik umgerüstet werden.
Gleichzeitig verzeichnet auch der Wettbewerb Preisschritte: So kündigte der Konkurrent 1&1 ausgewählten Bestandskunden zum Oktober Erhöhungen von bis zu 3 Euro monatlich an. Für Kunden gelten bei solchen einseitigen Vertragsänderungen klare gesetzliche Vorgaben.
Bei einseitigen Preissteigerungen während der Vertragslaufzeit greift ein Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 57 des Telekommunikationsgesetzes, das Verbrauchern binnen drei Monaten nach Erhalt der Mitteilung eine fristlose Vertragsbeendigung erlaubt.
Strategische Balance zwischen Marge und Kundenbindung
Für den Bonner DAX-Konzern mit einem Börsenwert von 124,68 Milliarden Euro stellt die Neukunden-Bepreisung einen kalkulierten Schritt dar. Indem bestehende Kundenbeziehungen unangetastet bleiben, vermeidet das Management eine unmittelbare Abwanderungswelle bei der Stammkundschaft.
Gleichzeitig sorgen die höheren Einstiegspreise bei Neugeschäften mittelfristig für verbesserte Durchschnittserlöse je Anschluss, um die milliardenschweren Ausgaben für den Glasfaserausbau wirtschaftlich zu unterlegen.
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