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DeFi Technologies Aktie: Klagefrist läuft

Mehrere US-Kanzleien treiben eine Sammelklage gegen DeFi Technologies wegen mutmaßlich irreführender Aussagen voran. Die Frist für Anleger, sich als Hauptkläger zu bewerben, endet am 30. Januar 2026.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Frist für Hauptkläger-Bewerbung endet am 30. Januar
  • Vorwürfe irreführender Prognosen und Aussagen
  • Klage folgt auf drastische Umsatzprognose-Senkung
  • Aktienkurs steht unter erheblichem rechtlichem Druck

Die Aktie von DeFi Technologies steht unter deutlichem Druck. Mehrere US-Kanzleien treiben eine Sammelklage wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Wertpapiergesetze voran. Im Mittelpunkt steht eine bundesweite Wertpapier-Sammelklage, für die die Frist zur Bewerbung als Lead Plaintiff in wenigen Tagen endet. Für frühere Unternehmensprognosen und Aussagen wächst damit der rechtliche Druck.

Verschärfte rechtliche Schritte

Mehrere auf Wertpapierrecht spezialisierte Kanzleien, darunter Faruqi & Faruqi sowie Pomerantz LLP, haben Mitteilungen zu möglichen Ansprüchen von Investoren veröffentlicht. Sie erinnern an die Frist am 30. Januar 2026, bis zu der sich Anleger für die Rolle des Lead Plaintiff in der laufenden Sammelklage registrieren können.

Diese Klage bündelt die Forderungen von Investoren, die nach eigener Darstellung Verluste durch angeblich irreführende Informationen des Unternehmens erlitten haben. Im Raum steht damit die Frage, ob zentrale Aussagen des Managements zur Geschäftslage und zum Ausblick den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.

Wichtige Punkte:

  • Bundesweite Wertpapier-Sammelklage aktiv
  • Lead-Plaintiff-Frist: 30. Januar 2026
  • Mehrere spezialisierte Kanzleien auf Anklägerseite

Vorwürfe zu früheren Aussagen

Kern der Klageschrift ist der Vorwurf, dass DeFi Technologies und verantwortliche Führungskräfte gegen US-Wertpapiergesetze verstoßen haben, indem sie falsche oder irreführende Aussagen machten bzw. wesentliche Informationen ausließen. Die Klage betrifft den Zeitraum vom 12. Mai 2025 bis zum 14. November 2025.

In diesem Zeitraum stehen sämtliche Unternehmensmitteilungen zur Geschäftsentwicklung und finanziellen Lage im Fokus. Nach Darstellung der Kläger soll das damalige Bild des Unternehmens deutlich positiver gewesen sein als die tatsächliche Situation.

Konkret werden folgende Punkte angeführt:

  • Operative Verzögerungen:
    Das Unternehmen soll mit erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung seiner DeFi-Arbitrage-Strategie konfrontiert gewesen sein, obwohl diese einen wesentlichen Beitrag zum Umsatz leisten sollte.

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  • Wettbewerbsdruck:
    Der Wettbewerbsdruck im relevanten Marktsegment sei nach Ansicht der Kläger unterschätzt oder nicht ausreichend offengelegt worden, was die Profitabilität der Arbitrage-Strategie belastete.

  • Ziele nicht erreichbar:
    Vor diesem Hintergrund sei es unrealistisch gewesen, die kommunizierte Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2025 zu erreichen.

  • Irreführende Aussagen:
    Öffentliche Aussagen zum Geschäftsmodell, zur Entwicklung und zu den Perspektiven sollen dadurch materiell irreführend gewesen und ohne tragfähige Grundlage erfolgt sein.

Finanzdaten als Auslöser

Die juristischen Schritte folgen auf belastende Finanzmeldungen aus dem Spätherbst 2025. Am 14. November 2025 veröffentlichte DeFi Technologies seine Zahlen für das dritte Quartal. Der Umsatz ging dabei um nahezu 20 % zurück. Noch schwerer wog am Markt jedoch die deutliche Senkung der Umsatzprognose für 2025.

Die Umsatzguidance wurde von zuvor 218,6 Millionen US-Dollar auf rund 116,6 Millionen US-Dollar reduziert. Damit halbierte das Unternehmen seine Erwartungen in etwa. Diese Korrektur verstärkte im Nachhinein den Vorwurf, dass frühere Prognosen zu ambitioniert gewesen sein könnten.

Bereits am 6. November 2025 hatte die Aktie im Vorfeld auf frühere Nachrichten mit einem Rückgang von 7,43 % reagiert und bei 1,62 US-Dollar geschlossen. Mit den späteren Quartalszahlen und der drastischen Senkung der Prognose erhielten die nun verfolgten rechtlichen Schritte zusätzlichen Auftrieb.

Für die kommenden Wochen ist der 30. Januar 2026 der zentrale Termin: Bis dahin können sich betroffene Anleger um die Rolle des Lead Plaintiff bemühen und damit direkten Einfluss auf die weitere Ausgestaltung der Sammelklage nehmen.

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Dr. Robert Sasse

Dr. Robert Sasse ist promovierter Ökonom und Unternehmer mit umfassender Expertise in Finanzmärkten und Wirtschaftstheorie. Seine akademische Ausbildung verbindet er mit praktischer Unternehmenserfahrung, um fundierte Analysen zu langfristigen Anlagestrategien zu liefern.

Als Verfechter einer marktwirtschaftlichen Ordnung fokussiert sich Dr. Sasse auf die Vermittlung von Strategien für nachhaltigen Vermögensaufbau durch Aktieninvestments. Seine wissenschaftlich fundierten Beiträge auf stock-world.de richten sich an Anleger, die eigenverantwortliche, informierte Entscheidungen für ihre finanzielle Zukunft treffen möchten.

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