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BYD Aktie: God’s Eye mit Haftungszusage für Schäden

BYD sagt volle Schadensdeckung bei Nutzung des autonomen Fahrassistenten zu. Der Konzern will so Vertrauen in seine Technik stärken.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Volle Haftungsübernahme für autonomes Fahren
  • Keine Obergrenze für Schadenszahlungen
  • Eigener Chip Xuanji A3 für Level 3/4
  • Hauptversammlung am 9. Juni 2026

BYD macht bei autonomem Fahren einen Schritt, den bisher kein großer Autobauer offen gewagt hat. Der Konzern will Schäden bezahlen, wenn sein „God’s Eye“-System bei aktivierter Nutzung einen Unfall verursacht. Das ist mehr als Marketing. BYD setzt eigenes Kapital gegen Zweifel an der eigenen Software.

BYD übernimmt das Unfallrisiko

Die Zusage gilt, wenn Fahrer das System regelkonform nutzen. BYD will dann Reparaturen am eigenen Fahrzeug, Schäden bei Dritten, Personenschäden und Rechtskosten tragen. Eine zusätzliche Versicherung für intelligentes Fahren braucht es nicht.

Besonders auffällig: BYD nennt keine Obergrenze für Auszahlungen. Auch die Versicherungsprämien der Halter sollen im Folgejahr nicht steigen. Damit nimmt der Konzern einen Einwand auf, der autonome Fahrfunktionen bisher bremst.

Die volle Schadensdeckung gilt für Nutzer der Software-Version 5.0. Sie umfasst den „God’s Eye“-Parkassistenten mit Level-4-Funktion und läuft zunächst ein Jahr. Der Service ist vorerst auf den chinesischen Markt begrenzt.

Beim automatischen Valet-Parken kann der Fahrer aussteigen. Das Auto sucht dann selbst einen Platz und parkt ein. Abgedeckt ist auch Urban Navigate on Autopilot, bei dem das Fahrzeug Stop-and-go-Verkehr, Ampeln und Kreuzungen übernimmt.

Niedriger Preis, hoher Vertrauensbeweis

Gründer und Chairman Wang Chuanfu bezifferte den Preis für „God’s Eye“ auf 12.000 Renminbi. Das entspricht rund 1.770 Dollar. Für ein fortgeschrittenes Assistenzsystem ist das eine klare Ansage an die Konkurrenz.

Die Logik dahinter ist greifbar. Als BYD schon früher die Haftung für Level-4-Parken übernahm, stieg die Nutzung von 21 Prozent auf 93 Prozent. Kunden nutzen solche Systeme offenbar deutlich eher, wenn der Hersteller das Risiko mitträgt.

Ein Startplan für Märkte außerhalb Chinas steht noch aus. Wang formuliert das Ziel dennoch offensiv: BYD will mit intelligenter Fahrtechnik auf „null Verkehrsunfälle“ hinarbeiten. Das dürfte spannend werden.

Eigener Chip stützt die Offensive

BYD flankiert die Haftungszusage mit neuer Hardware. Der Konzern stellte den Xuanji A3 vor, einen 4-Nanometer-Chip für Level 3 und Level 4. Nach Unternehmensangaben ist es Chinas erster intelligenter Fahrchip dieser Klasse.

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Die Technik soll mit LiDAR arbeiten. Geplant sind Systeme mit mehr als 1.000 LiDAR-Linien, HDR-Kameras und zwei langwelligen Infrarotkameras. In vielen Modellen könnte diese Ausstattung in den kommenden Jahren zum Standard werden.

Hauptversammlung rückt näher

Am 9. Juni 2026 stimmen die Aktionäre in Shenzhen über mehrere Punkte ab. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Vorstandsbericht für 2025, der geprüfte Abschluss, der Geschäftsbericht und die Gewinnverteilung.

Ein weiterer Punkt betrifft Ernst & Young Hua Ming. Die Gesellschaft soll für 2026 als externer Prüfer und Prüfer der internen Kontrollen bestellt werden. Außerdem geht es um einen Garantierahmen von bis zu 150 Milliarden Renminbi für Tochterfirmen und Beteiligungen.

Der Vorstand soll auch die Erlaubnis erhalten, neue H-Aktien im Umfang von bis zu 20 Prozent des bestehenden H-Aktienbestands auszugeben. Eine weitere Sonderresolution betrifft Schuldtitel von bis zu 50 Milliarden Renminbi. Das Geld soll Betriebskapital sichern, die Bilanz optimieren und Investitionen finanzieren.

Die vorgeschlagene Schlussdividende liegt bei 0,358 Renminbi je Aktie. Sie betrifft das Geschäftsjahr 2025. Zahltag wäre der 9. August 2026, falls die Hauptversammlung zustimmt.

Am 1. Juni 2026 lag die H-Aktie bei 91,15 Hongkong-Dollar. Damit handelt der Titel nahe dem unteren Ende seiner jüngsten Handelsspanne.

Die Spanne der vergangenen 52 Wochen reicht von 88,50 bis 143,60 Hongkong-Dollar. Genau in diese Schwäche hinein kommen nun zwei klare Impulse: die Haftungszusage für „God’s Eye“ und die Finanzierungsbeschlüsse der Hauptversammlung.

Bis zum Aktionärstreffen steht BYD damit an einem wichtigen Punkt. Die Technikbotschaft ist offensiv, die Kapitalagenda umfangreich. Am 9. Juni rücken vor allem die H-Aktien-Ermächtigung, die Schuldtitel und die Dividende auf die Tagesordnung.

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