Beyond Meat muss sich mit mehreren Sammelklagen von Anlegern auseinandersetzen. Verschiedene Kanzleien werfen dem Unternehmen vor, zwischen Ende Februar und Mitte November 2025 wesentliche Aussagen gemacht zu haben, die irreführend gewesen sein sollen. Für betroffene Investoren rückt zudem eine Frist näher: Bis Ende nächsten Monats können sie beantragen, als „Lead Plaintiff“ (Hauptkläger) in dem Verfahren eingesetzt zu werden.
Worum geht es in den Vorwürfen?
Im Kern drehen sich die Klagen um die Bewertung bestimmter langfristiger Vermögenswerte. Laut den Beschwerden soll Beyond Meat wichtige Informationen zur Finanzlage nicht offengelegt haben.
Konkret lauten die Vorwürfe:
– Der Buchwert einiger langlebiger Vermögenswerte habe über ihrem Fair Value gelegen.
– Dadurch sei es sehr wahrscheinlich gewesen, dass eine wesentliche, nicht zahlungswirksame Wertminderung (Impairment) nötig wird.
– Diese Situation habe zudem die fristgerechte Einreichung von Pflichtberichten bei der US-Börsenaufsicht SEC gefährdet.
Aus Sicht der Kläger sollen öffentliche Aussagen in diesem Zeitraum deshalb „wesentlich falsch und irreführend“ gewesen sein.
Auslöser: Impairment und verspätete Zahlen
Öffentlich sichtbar wurde das Thema im Herbst 2025. Ende Oktober 2025 teilte Beyond Meat mit, man rechne mit einer „wesentlichen“ nicht zahlungswirksamen Wertminderung auf bestimmte Vermögenswerte. Daraufhin fiel der Aktienkurs deutlich.
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Kurz danach, Anfang November 2025, meldete das Unternehmen eine Verschiebung der Veröffentlichung der Zahlen zum dritten Quartal. Begründung: Man benötige mehr Zeit, um die Überprüfung der möglichen Wertminderung abzuschließen.
Als die Ergebnisse schließlich Mitte November 2025 veröffentlicht wurden, wiesen sie einen hohen operativen Verlust aus, der auch durch eine nicht zahlungswirksame Wertminderung in Höhe von 77,4 Mio. US-Dollar geprägt war. In der Folge kam es zu weiteren Kursrückgängen.
Frist für Hauptkläger läuft
Mehrere Kanzleien haben Anleger zuletzt per Mitteilung an die Möglichkeit erinnert, eine Rolle als Hauptkläger zu beantragen. Dafür gilt eine feste Deadline: Bis Ende nächsten Monats (Lead-Plaintiff-Frist) müssen entsprechende Anträge gestellt werden.
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