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BayWa Aktie: PwC verliert Mandat an KPMG

Ermittlungen, Klagen und ein Streit mit PwC überschatten die milliardenschwere Restrukturierung des Agrarkonzerns.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Prüferwechsel von PwC zu KPMG
  • Ermittlungen gegen frühere Vorstände
  • Anleger bereiten Schadensersatzklagen vor
  • Sanierungsplan mit offenen Bedingungen

BayWa kämpft auf mehreren Fronten gleichzeitig. Der Münchner Agrarkonzern steckt mitten in einer milliardenschweren Restrukturierung — und gerät nun zusätzlich unter juristischen Druck. Ermittlungen, Klagen und ein Prüferwechsel überlagern die ohnehin fragile Sanierung.

Prüferwechsel und Streit mit PwC

Der Aufsichtsrat will den Aktionären vorschlagen, den Jahresabschluss 2026 von KPMG prüfen zu lassen. PwC verliert das Mandat. Der Grund ist ein handfester Streit: Die Abschlussprüferaufsichtsstelle Apas leitete ein berufsaufsichtsrechtliches Verfahren gegen PwC ein. Der Vorwurf: PwC erteilte für 2023 ein uneingeschränktes Testat — ohne auf existenzgefährdende Risiken hinzuweisen. BayWa prüft eigene Schadensersatzansprüche gegen den bisherigen Prüfer.

Den laufenden Abschluss für 2025 prüft PwC noch letztmalig. Allerdings verzögert sich auch dieser erheblich. Die Wertberichtigungen sind komplex, das Sanierungskonzept noch nicht fertig. Erst wenn beides vorliegt, kann PwC das Testat erteilen. Der Konzernabschluss soll am 30. Oktober 2026 folgen.

Staatsanwaltschaft, BaFin und Aktionärsklagen

Den Ausgangspunkt der juristischen Eskalation bildet eine BaFin-Rüge vom Oktober 2025. Die Behörde beanstandete den Geschäftsbericht 2023: BayWa habe wesentliche Risiken verschwiegen — konkret einen Milliardenkredit und Refinanzierungsrisiken einer 500-Millionen-Euro-Anleihe. BayWa hat Widerspruch eingelegt.

Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft München I gegen frühere Vorstandschefs. Darunter Klaus Josef Lutz und Marcus Pöllinger — wegen Untreue und vorsätzlich falscher Darstellung von Liquiditätsrisiken. Im Januar gab es Hausdurchsuchungen. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Hinzu kommen Klagen von Anlegerseite. Die Tübinger Kanzlei TILP bereitet Schadensersatzklagen für Aktionäre vor, die zwischen Januar 2022 und Januar 2026 BayWa-Aktien erworben haben. Grundlage ist derselbe BaFin-Bescheid. Von einem Schuldscheindarlehen über 220 Millionen Euro haben bayerische Volks- und Raiffeisenbanken im Jahresabschluss 2024 bereits 60 Prozent abgeschrieben. Potenzielle Schadensersatzforderungen könnten das Sanierungskonzept weiter belasten.

Drei offene Bedingungen, eine Deadline

Die juristische Aufarbeitung trifft BayWa in einer kritischen Phase. Dem Konzern fehlen 2,7 Milliarden Euro. Die Stillhaltevereinbarung mit den Banken läuft bis Herbst 2026. Bis dahin müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Der testierte Jahresabschluss für 2025 muss vorliegen. Die Banken müssen die Stillhaltevereinbarung verlängern. Und der Verkauf der Neuseeland-Tochter T&G Global muss abgeschlossen sein. Alle drei Punkte sind derzeit offen.

Das neue Sanierungskonzept sieht einschneidende Maßnahmen vor. Gläubiger sollen auf rund eine Milliarde Euro Schulden verzichten. BayWa baut rund 1.300 Stellen ab und fährt den Umsatz bis 2028 auf 10 Milliarden Euro zurück. Durch Beteiligungsverkäufe hat der Konzern die Schulden bereits um rund 1,3 Milliarden Euro gesenkt.

Operativ zeigt das erste Quartal 2026 einen kleinen Lichtblick: Das bereinigte EBITDA übertrifft laut Management die Vorgaben des Sanierungsplans. Der Umsatz fiel allerdings von 3,6 auf 2,3 Milliarden Euro. Ein Teil davon ist strategisch gewollt — BayWa hat sich von margenschwachen Bereichen wie der Cefetra Group getrennt.

Eine verbindliche Richtungsentscheidung fällt frühestens im vierten Quartal 2026, wenn Bankeneinigung und testierter Jahresabschluss vorliegen. Die Hauptversammlung, auf der Nachfolger für ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder bestätigt werden müssen, hat noch keinen Termin.

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