Der Agrarhandelskonzern BayWa zieht einen Schlussstrich unter die Zusammenarbeit mit seinem langjährigen Abschlussprüfer PwC. Nachdem ein fehlerhaftes Testat für das Krisenjahr 2023 massive Aufsichtsverfahren auslöste, bereitet der Vorstand nun konkrete Schadensersatzforderungen vor. Gleichzeitig gerät die laufende Restrukturierung durch Verzögerungen bei der Bilanzvorlage für 2025 ins Stocken.
Auslöser für die Trennung ist das uneingeschränkte Testat für das Geschäftsjahr 2023. PricewaterhouseCoopers hatte die existenzgefährdenden Risiken des Unternehmens damals nicht ausgewiesen. Wesentliche Finanzierungsbedingungen eines Milliardenkredits sowie Refinanzierungsrisiken für Anleihen und Schuldverschreibungen in Höhe von über 1,1 Milliarden Euro blieben ungenannt. Dieses Versäumnis beschäftigt mittlerweile die Finanzaufsicht BaFin sowie die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas).
Die juristische Aufarbeitung gewinnt zunehmend an Dynamik. Neben den Schadensersatzprüfungen des aktuellen Vorstands gegen die Wirtschaftsprüfer formieren sich auch Aktionärsklagen. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft München I gegen ehemalige Führungskräfte, einschließlich Ex-CEO Marcus Pöllinger, wegen des Verdachts der Untreue. Der Aufsichtsrat reagierte auf die Kontrollverluste der Vergangenheit und senkte die interne Genehmigungsschwelle für Geschäfte drastisch von 200 auf 50 Millionen Euro.
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Verzögerungen bei der Restrukturierung
Um einen geordneten Übergang zu sichern, wird PwC den Konzernabschluss für 2025 noch letztmalig prüfen. Genau dieser Bericht lässt allerdings auf sich warten und soll erst im vierten Quartal 2026 vorliegen. Verantwortlich dafür sind notwendige Neubewertungen in der Energiesparte BayWa r.e., deren Mittelfristplanung ab 2027 aufgrund verschlechterter Marktbedingungen in Europa und den USA deutlich nach unten korrigiert werden musste.
Finanzierung bleibt ein Kraftakt
Die Basisfinanzierung ist durch das im Mai 2025 abgeschlossene StaRUG-Verfahren zwar bis Ende 2027 gesichert. Das Fundament der Sanierung erfordert jedoch zwingend eine Verlängerung der Stillhaltevereinbarung mit den Kernbanken bis zum Herbst 2026. Ohne diese formale Zustimmung der Gläubiger verliert das Konzept seine rechtliche Grundlage.
Von den bis 2028 benötigten vier Milliarden Euro hat der Konzern erst 1,3 Milliarden gesichert. Der Verkauf der Tochter Cefetra brachte zuletzt 125 Millionen Euro ein, was für die umfassende Transformation nicht ausreicht. Solange der testierte Konzernabschluss 2025 im vierten Quartal 2026 nicht vorliegt, fehlt den Gläubigern und Aktionären die zwingend erforderliche Datengrundlage für eine verlässliche Bewertung der Sanierungsfortschritte.
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