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Bayer: Vorratsbeschluss für sieben Milliarden Euro

Der Vorratsbeschluss aus der Hauptversammlung 2025 bleibt ungenutzt: Bayer finanziert den Glyphosat-Sammelvergleich über eine Kreditlinie von acht Milliarden US-Dollar – nicht über eine Kapitalerhöhung.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

    Auf der Hauptversammlung im April 2025 stimmten die Bayer-Aktionäre einem weitreichenden Vorratsbeschluss zu. Das Management bereitete sich damit auf das mögliche Ende der US-Rechtsstreitigkeiten vor. Seit der Bekanntgabe eines Sammelvergleichs im Februar 2026 hat sich die Lage grundlegend verändert – eine Kapitalerhöhung ist nun vom Tisch.

    Vollmacht auf der Hauptversammlung 2025

    Die Anteilseigner erteilten dem Vorstand auf der Hauptversammlung am 25. April 2025 eine klare Erlaubnis. Bayer durfte bei Bedarf neue Aktien ausgeben und damit bis zu sieben Milliarden Euro erlösen. Eine sofortige Kapitalerhöhung war nicht geplant; das frische Kapital sollte ausschließlich dann fließen, falls eine außergerichtliche Einigung im Glyphosat-Streit gelingt.

    Die Stimmung auf dem Aktionärstreffen blieb dennoch angespannt. Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz fasste die Lage zusammen. Die Aktionäre steckten „zwischen Hölle und Hoffnung“. Die Nachwehen der Monsanto-Übernahme lasteten schwer auf den Investoren.

    Sammelvergleich ohne Kapitalerhöhung

    Am 17. Februar 2026 kündigte Bayers Tochter Monsanto einen landesweiten Sammelvergleich an. Das Paket umfasst bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar, zahlbar über bis zu 21 Jahre. Die Finanzierung erfolgt ausdrücklich nicht über eine Kapitalerhöhung: Eine Kreditlinie über acht Milliarden US-Dollar sichert die unmittelbaren Zahlungen. Die Ausfinanzierung soll über Anleihen und eigenkapitalähnliche Instrumente erfolgen. Der Vorratsbeschluss von 2025 bleibt damit ungenutzt.

    Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten steigen infolgedessen von 7,8 auf rund 11,8 Milliarden Euro. Für 2026 erwartet Bayer einen negativen freien Cashflow, da Auszahlungen für Rechtsstreitigkeiten von rund fünf Milliarden Euro anfallen.

    Supreme Court verhandelt über Roundup-Klagen

    Am 27. April 2026 hörte der Supreme Court mündliche Argumente im Fall Durnell v. Monsanto. Bayer will Schadensersatzklagen wegen fehlender Krebswarnhinweise auf Bundesebene stoppen. Das Argument: Die US-Umweltbehörde EPA forderte keine solchen Warnungen. Bundesrecht breche in diesem Fall Landesrecht. Das US-Justizministerium unterstützte diese Sichtweise. Ein Urteil wird vor Ende des Gerichtstermins im Juni 2026 erwartet.

    Der Missouri-Sammelvergleich über 7,25 Milliarden US-Dollar erhielt im März 2026 eine vorläufige Genehmigung. Der abschließende Anhörungstermin ist für den 9. Juli 2026 angesetzt.

    Pharma-Daten stützen den Aktienkurs

    Abseits der juristischen Baustellen liefert die Pharma-Sparte positive Signale. Das Medikament Asundexian reduzierte in der OCEANIC-STROKE-Studie (Phase III) das Risiko für Schlaganfälle um 26 Prozent. Die Ergebnisse wurden im Februar 2026 veröffentlicht. Die US-Gesundheitsbehörde FDA erteilte dem Präparat bereits den Fast-Track-Status.

    Die Nettoverschuldung sank bis Ende 2025 um 8,5 Prozent auf knapp 29,8 Milliarden Euro. Den nächsten Einblick in die operative Geschäftsentwicklung liefert der Quartalsbericht am 12. Mai 2026.

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