Bayer hat vor einem US-Gericht einen wichtigen Teilerfolg im Streit um Patentrechte an der mRNA-Technologie erzielt. Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Delaware lehnte gestern die Anträge der Impfstoffhersteller Pfizer, BioNTech und Moderna ab, die Klagen des Leverkusener Konzerns vorzeitig abzuweisen. Damit bleibt das Verfahren in den Vereinigten Staaten vorerst in vollem Umfang anhängig.
Klagen gegen COVID-19-Impfstoffhersteller bleiben anhängig
Den Stein ins Rollen brachte Bayer bereits im Januar 2026 mit dem Einreichen der Klagen. Der Konzern wirft den Konkurrenten vor, bei der Herstellung ihrer COVID-19-Impfstoffe ein Patent der Tochtergesellschaft Monsanto verletzt zu haben.
Die Technologie zur Stabilisierung von Boten-Ribonukleinsäure (mRNA) war in den 1980er-Jahren ursprünglich für landwirtschaftliche Anwendungen bei Nutzpflanzen entwickelt worden. Bayer sieht in den Vakzinen der Wettbewerber eine unerlaubte Nutzung genau dieses Mechanismus.
Die beklagten Pharmaunternehmen hatten daraufhin versucht, die Klagen durch einen richterlichen Abweisungsbeschluss bereits im frühen Stadium zu stoppen. Bundesrichter William Bryson urteilte jedoch gegen die Hersteller.
Die Unternehmen hätten in diesem frühen Verfahrensstadium weder die Ungültigkeit des Patents bewiesen noch eine Nichtverletzung durch ihre Impfstoffe nachweisen können. Sprecher der beklagten Konzerne gaben nach Bekanntwerden der Entscheidung zunächst keine Stellungnahme ab.
Juristischer Streit um Herstellungsverfahren und Naturgesetze
Die Verteidigungslinie der drei Impfstoffentwickler stützt sich auf grundlegende technische und patentrechtliche Differenzen. Pfizer, BioNTech und Moderna argumentieren übereinstimmend, dass ihre eigenen Produktionsverfahren vollkommen anders funktionierten als die historische Technologie von Monsanto.
Moderna brachte darüber hinaus ein spezifisches juristisches Argument vor. Das betreffende Patent beanspruche lediglich ein natürliches Phänomen und damit ein rechtlich nicht patentierbares Naturgesetz.
Der Beschluss des Richters bedeutet allerdings ausdrücklich noch keine inhaltliche Entscheidung über die Gültigkeit der Patentansprüche. Es handelt sich vorerst um einen rein verfahrensrechtlichen Zwischenschritt.
Eine fundierte gerichtliche Klärung der Vorwürfe in der Hauptsache könnte sich nach Einschätzung von Marktbeobachtern über mehrere Jahre hinziehen. Mögliche Szenarien für die beteiligten Parteien reichen mittelfristig von gerichtlichen Verhandlungen bis hin zu außergerichtlichen Lizenzvereinbarungen.
Solide Kursentwicklung im laufenden Jahr
An der Börse sorgte der juristische Etappensieg für moderate Unterstützung. Die Bayer-Aktie legte gestern um 1,3 Prozent zu und beendete den Handel bei einem Schlusskurs von 50,80 Euro. Damit setzt das Wertpapier seine Erholung fort. Seit Jahresanfang summiert sich der Kursgewinn des DAX-Konzerns an der Börse inzwischen auf 37 Prozent.
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