Die Stern Immobilien AG, ein Unternehmen, das sich auf die Optimierung von substanzstarken Wohnobjekten, Geschäftshäusern und Grundstücken konzentriert, hat kürzlich eine wichtige Entscheidung in Bezug auf ihre Unternehmensanleihe getroffen. Bei einer Gläubigerversammlung stimmten die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2018/2023 mit großer Mehrheit für vorgeschlagene Anpassungen der Anleihebedingungen. Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt für das Unternehmen und seine Anleihegläubiger.
Die Gläubigerversammlung, die am 14. Juli 2023 stattfand, wurde von 61,55% des Nominalkapitals der Anleihe besucht, was das erforderliche Mindestteilnahmequorum von 50% übertraf. Die vorgeschlagenen Anpassungen der Anleihebedingungen wurden mit einer beeindruckenden Mehrheit von 99,29% für die Tagesordnungspunkte 1, 2 und 4 und 98,62% für den Tagesordnungspunkt 3 angenommen.
Die wichtigste Änderung, die beschlossen wurde, ist die Verlängerung der Laufzeit der Unternehmensanleihe bis zum 31. Dezember 2024, es sei denn, der Emittent entscheidet sich für eine vorzeitige Kündigung. Für den Verlängerungszeitraum ab dem 24. Mai 2023 wird die Anleihe mit 9,25% p.a. verzinst. Darüber hinaus hat sich die Stern Immobilien AG verpflichtet, bis zum 15. September 2023 eine Teilrückzahlung von 30% des Emissionsvolumens, entsprechend 4,5 Millionen Euro, zu leisten. Bis zu diesem Zeitpunkt werden auch die am 24. Mai 2023 fälligen Zinsen gestundet.
Als gemeinsamer Vertreter wurde Rechtsanwalt Markus Kienle gewählt. Alle auf der Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse sind auf der Website des Unternehmens im Anleihe-Bereich zu finden.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Die Anleihegläubiger der Stern Immobilien AG stimmten für vorgeschlagene Anpassungen der Anleihebedingungen.
- Die Laufzeit der Unternehmensanleihe wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
- Die Anleihe wird ab dem 24. Mai 2023 mit 9,25% p.a. verzinst.
- Die Stern Immobilien AG hat sich verpflichtet, bis zum 15. September 2023 eine Teilrückzahlung von 30% des Emissionsvolumens zu leisten.
- Die am 24. Mai 2023 fälligen Zinsen werden bis zum 15. September 2023 gestundet.
Das könnten Ihre Fragen zum Bericht dazu sein:
- Was sind die wichtigsten Änderungen, die bei der Gläubigerversammlung der Stern Immobilien AG beschlossen wurden? Antwort: Die wichtigsten Änderungen sind die Verlängerung der Laufzeit der Unternehmensanleihe bis zum 31. Dezember 2024 und die Verzinsung der Anleihe mit 9,25% p.a. ab dem 24. Mai 2023.
- Wie viel Prozent des Emissionsvolumens hat sich die Stern Immobilien AG verpflichtet, bis zum 15. September 2023 zurückzuzahlen? Antwort: Die Stern Immobilien AG hat sich verpflichtet, 30% des Emissionsvolumens zurückzuzahlen.
- Wer wurde als gemeinsamer Vertreter gewählt? Antwort: Als gemeinsamer Vertreter wurde Rechtsanwalt Markus Kienle gewählt.
- Wo können die auf der Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse eingesehen werden? Antwort: Alle Beschlüsse können auf der Website der Stern Immobilien AG im Anleihe-Bereich eingesehen werden.
- Was passiert mit den am 24. Mai 2023 fälligen Zinsen? Antwort: Die am 24. Mai 2023 fälligen Zinsen werden bis zum 15. September 2023 gestundet.
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