Google hat am heutigen Sonntag seine Richtlinien für die Website-Reputation im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) grundlegend angepasst. Mit diesem Schritt reagiert die Konzernmutter Alphabet auf den wachsenden regulatorischen Druck und versucht, drohende Kartellstrafen durch die EU-Kommission abzuwenden.
Die Änderung betrifft insbesondere den Umgang mit dem sogenannten „Site Reputation Abuse“, bei dem Drittanbieter die Autorität etablierter Nachrichten-Websites für eigene kommerzielle Partnerinhalte nutzen, um in den Suchergebnissen höher zu ranken.
Rückzug bei manuellen Strafmaßnahmen
Bisher wurden Websites weltweit häufig durch manuelle Maßnahmen herabgestuft, wenn sie ihre Reputation für derartige fremde Inhalte zur Verfügung stellten. Ab heute wendet Google diese Sanktionen für Nutzer in den 27 EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein nicht mehr an. Stattdessen sieht die neue Regelung vor, dass betroffene Bereiche einer Website nun getrennt bewertet und eigenständig eingestuft werden können.
Die EU-Kommission begrüßte diese Entscheidung und kündigte an, die Umsetzung im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) genau zu überwachen. Ein Verstoß gegen diese Wettbewerbsvorschriften könnte für Alphabet kostspielig werden: Im Raum stehen potenzielle Strafzahlungen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Medienberichten zufolge soll die Lockerung der Regeln sicherstellen, dass Publisher nicht pauschal für kommerzielle Kooperationen abgestraft werden.
Kritik an KI-Übersichten verschärft sich
Während der Konzern in Europa regulatorische Zugeständnisse macht, sieht er sich in den USA mit juristischem Gegenwind konfrontiert. Richter Amit Mehta bezeichnete die neuen KI-Übersichten in der Google-Suche im Rahmen des Penske-Media-Verfahrens als „wirklich unfair“. Die Technologie werde auf Kosten der Verlage entwickelt, ohne dass diese angemessen partizipieren, so die Einschätzung des Richters.
Unabhängige Erhebungen stützen die Sorgen der Medienhäuser: Bei Suchanfragen, in denen die KI-Antworten standardmäßig eingeblendet werden, verzeichnen klassische Websites Klickrückgänge zwischen 33 und 42 Prozent.
In Frankreich hat ein Presseverband bereits am 11. August rechtliche Schritte gegen diese Praxis eingeleitet. Dennoch treibt Alphabet die Integration künstlicher Intelligenz weiter voran, während Konkurrenten wie OpenAI mit neuen Modellen den Druck im Kernmarkt der Websuche erhöhen.
Großinvestoren nutzen Kursniveau zum Einstieg
Trotz der rechtlichen Hürden genießt die Aktie bei namhaften Investoren weiterhin hohes Vertrauen. Berkshire Hathaway unter der Führung von Greg Abel hat im zweiten Quartal 2026 rund 48 Millionen Alphabet-Aktien erworben. Mit einem Marktwert von etwa 16,3 Milliarden US-Dollar ist das Papier damit zur drittgrößten Position im Portfolio der Holding aufgestiegen.
Dieser Vertrauensbeweis der Investment-Holding folgt auf ein starkes zweites Quartal, dessen Zahlen vor gut drei Wochen veröffentlicht wurden. Damals verzeichnete der Konzern ein Umsatzplus von nahezu einem Viertel.
Vor allem die Cloud-Sparte stach hervor: Sie steigerte ihre Erlöse um 82 Prozent auf 24,8 Milliarden US-Dollar. Auch das Gros der Analysten bleibt optimistisch. Für die Aktie wird derzeit ein mittleres Kursziel von 425 US-Dollar ausgegeben, wobei die Einstufung mehrheitlich auf „Buy“ lautet.
An der Börse reagierte das Papier am Freitag positiv auf die operative Nachrichtenlage und ging mit einem Plus von 2,3 Prozent bei 299,20 Euro aus dem Handel. Trotz dieser jüngsten Erholung notiert die Aktie aktuell noch immer etwa 15 Prozent unter ihrem 52-Wochen-Hoch von Mitte Mai. Anleger beobachten nun genau, ob die Zugeständnisse in Europa ausreichen, um das regulatorische Risiko langfristig zu begrenzen.
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