Ein Gutachten aus Luxemburg könnte Googles KI-Chatbot teuer zu stehen kommen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält es für möglich, dass Gemini beim Beantworten von Nutzerfragen die Rechte von Presseverlagen verletzt.
Was der Generalanwalt sagt
Maciej Szpunar äußerte sich in einem Verfahren, das der ungarische Webseitenbetreiber Like Company gegen Gemini angestrengt hat. Seine Argumentation: Ruft ein Chatbot einen Artikel von der Verlagsseite ab, nutzt ihn für eine Antwort und liefert diese an den Nutzer, kann das Recht des Presseverlegers verletzt sein. Das gilt in zwei Fällen: wenn der Zugriff Bezahlschranken oder andere technische Hürden umgeht, oder wenn die Antwort die Ausdrucksform des Originals erkennbar übernimmt.
Reine Fakten sind dagegen nicht geschützt, nur die konkrete Formulierung. Auch das Training großer Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschütztem Material ist laut Szpunar durch die Ausnahme für Text- und Data-Mining grundsätzlich erlaubt.
Die Stellungnahme ist nicht bindend. Die Richter folgen ihr allerdings in der Regel.
Was für Alphabet auf dem Spiel steht
Müsste Google Verlage für die Nutzung ihrer Inhalte bezahlen, wäre das für Medien ein finanzieller Rettungsanker. Viele Seiten verlieren Reichweite, weil KI-Zusammenfassungen klassische Suchergebnisse mit Links ersetzen. Für Alphabet kämen mögliche Lizenzkosten zu einer ohnehin angespannten Lage hinzu.
Die Aktie ging am Dienstag-Vortag praktisch unverändert aus dem Handel. Seit den Zahlen Ende Oktober belastet vor allem die Gewinnlücke: Im dritten Quartal lag der Gewinn je Aktie mit 2,12 Dollar deutlich unter den erwarteten rund 3 Dollar. Gedrückt hatten Bewertungsverluste auf Beteiligungen, der operative Gewinn stieg dagegen um 30 Prozent. Der freie Cashflow war wegen der hohen KI-Investitionen mit 9 Milliarden Dollar negativ.
Berkshire im Minus?
Auch Großaktionär Berkshire Hathaway gerät in den Blick. Die Position von 106 Millionen Aktien war zuletzt rund 29,5 Milliarden Dollar wert, nach über 37 Milliarden im Juni. Den Einstandskurs legt Berkshire nicht offen. Schätzungen gehen von mehr als 300 Dollar aus, womit die Beteiligung beim aktuellen Kurs von etwa 279 Dollar im Minus läge.
Der nächste konkrete Prüfstein ist Berkshires Zahlenwerk zum vierten Quartal, in dem sich der Kursrückgang nach dem 30. September niederschlagen dürfte. Das Gutachten aus Luxemburg liegt bereits vor, das Urteil des EuGH folgt später.
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