Die Deutsche Rohstoff AG (DRAG), ein führendes Unternehmen der Rohstoffbranche, hält am 29. Juni 2023 ihre Hauptversammlung in Mannheim ab. Auf dieser Versammlung steht der Dividendenvorschlag des Unternehmens, trotz Rekordgewinnen nur 1,30 Euro je Aktie auszuschütten, in der Kritik. Die Allerthal-Werke AG aus Köln, ein langjähriger Aktionär der DRAG, hat einen Gegenantrag auf Erhöhung der Dividende auf 2,60 Euro je Aktie gestellt.
Trotz eines beeindruckenden Jahresergebnisses 2022, in dem die DRAG einen Konzernjahresüberschuss von fast 61 Millionen Euro und einen Bilanzgewinn von über 84,2 Millionen Euro erzielte, schlägt das Unternehmen nur eine Dividende von 1,30 Euro je Aktie vor. Diese Gesamtausschüttung von rund 6,5 Millionen Euro erscheint angesichts des Geschäftserfolgs und des umfangreichen Investitionsprogramms des Unternehmens von über 200 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 nicht ausreichend.
Die Allerthal-Werke AG stellt in Frage, ob die geplanten Investitionen den Interessen der Aktionäre entsprechen, zumal die vorgeschlagene niedrige Dividende sogar einen höheren Aktienkurs verhindern könnte. Der Gegenantrag auf Erhöhung der Dividende auf 2,60 Euro je Aktie ist auf der Internetseite der Allerthal-Werke AG unter der Rubrik “Corporate News” sowie auf der Internetseite der DRAG veröffentlicht worden.
Aktionäre, die den Gegenantrag unterstützen wollen, haben verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe. Sie können entweder an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihre Stimme per Briefwahl über das Aktionärsportal der DRAG abgeben. Alternativ können sie ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen oder den Stimmrechtsvertreter der DRAG bevollmächtigen. Änderungen des Abstimmungsverhaltens sind weiterhin möglich.
Zusammengefasst:
- Die Deutsche Rohstoff AG will trotz eines Rekordgewinns von fast 61 Millionen Euro nur eine Dividende von 1,30 Euro je Aktie ausschütten.
- Die Allerthal-Werke AG hat einen Gegenantrag auf Erhöhung der Dividende auf 2,60 Euro je Aktie gestellt.
- Der Gegenantrag ist sowohl auf der Internetseite der Allerthal-Werke AG als auch auf der Internetseite der DRAG veröffentlicht.
- Die Aktionäre können ihre Stimme in der Hauptversammlung, per Briefwahl oder durch Bevollmächtigte abgeben.
- Die Allerthal-Werke AG nimmt anlässlich der Hauptversammlung der DRAG keine Vollmachten von anderen Aktionären entgegen.