Die AfD hat die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern gewonnen, bleibt bei der Regierungsbildung aber voraussichtlich außen vor. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig dürfte trotz Verlusten ihrer Partei im Amt bleiben, gestützt auf ein Dreierbündnis aus SPD, Linken und Grünen. Das Wahlergebnis verändert die Machtverhältnisse im Nordosten grundlegend und vergrößert zugleich die Spannungen in der Berliner Bundespolitik.
Schwesig hat rechnerische Mehrheit gegen die AfD
Die AfD sicherte sich bei der Abstimmung am Sonntag 38,2 Prozent der Stimmen. Ihr Ergebnis hat sich im Vergleich zur vorangegangenen Wahl damit mehr als verdoppelt. AfD-Spitzenkandidat Leif-Erik Holm beanspruchte zwar den Regierungsauftrag für seine Partei. Er räumte allerdings ein, dass keine der anderen Parteien mit der AfD koalieren will und eine rot-rot-grüne Mehrheit bevorsteht.
Die SPD erreichte mit 35,5 Prozent den zweiten Platz. Schwesigs bisheriger Bündnispartner, die Linke, kommt auf 6,5 Prozent. Die Grünen ziehen mit 5,7 Prozent in das Schweriner Parlament ein.
Für eine Fortsetzung der bisherigen rot-roten Regierung reicht es rechnerisch nicht mehr. Rechnerische Mehrheiten im Landtag besitzen neben einer rot-rot-grünen Koalition lediglich die AfD oder ein Dreierbündnis unter Beteiligung der CDU, falls diese im Parlament verblieben wäre. Da keine Fraktion mit den Wahlsiegern zusammenarbeiten will, gilt das Bündnis unter Führung der SPD als der einzig realistische Weg zur Regierungsbildung.
CDU scheitert an Fünf-Prozent-Hürde
Die Christdemokraten erlebten ein historisches Debakel. Mit 4,9 Prozent verfehlte die CDU die Sperrklausel und scheidet erstmals aus einem deutschen Landtag aus. Auch das BSW scheiterte mit 4,8 Prozent knapp am Einzug.
Die Niederlage im Nordosten verstärkt den politischen Druck auf Bundeskanzler Friedrich Merz, der bereits durch eine vorangegangene Wahlniederlage in Sachsen-Anhalt belastet ist. Merz will den Kurs der Bundesregierung fortsetzen. Schwesig hatte im Wahlkampf dagegen scharfe Kritik an den Berliner Reformplänen zur Stabilisierung von Renten- und Pflegeversicherung geübt und sich offen distanziert.
Knappe Fristen für die Wahl der Regierung
Viel Zeit bleibt den Parteien für die Verhandlungen nicht. Die Landesverfassung schreibt vor, dass der neue Landtag spätestens am 17. November mit der Mehrheit aller Abgeordneten einen Regierungschef wählen muss.
Gelingt das innerhalb der Frist nicht, kann das Parlament bis zum 1. Dezember mit absoluter Mehrheit seine Auflösung beschließen oder noch am selben Tag einen Regierungschef mit einfacher Mehrheit wählen.
