Der Windparkentwickler ABO WIND hat eine entscheidende Hürde im laufenden Restrukturierungsprozess genommen. Auf der zweiten Gläubigerversammlung am 9. März in Wiesbaden stimmten die Inhaber der Unternehmensanleihe 2024/2029 den Sanierungsplänen zu – mit einer Zustimmungsrate von über 99 Prozent.
Zweiter Anlauf gelingt
Eine erste Versammlung im Februar war noch gescheitert, weil die damals höhere Mindestbeteiligungsschwelle nicht erreicht wurde. Diesmal waren 48 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten – ein Gegenwert von 38,7 Millionen Euro – und damit deutlich mehr als das erforderliche Quorum von 25 Prozent.
Kernbeschluss der Versammlung ist die Aussetzung einer Negativverpflichtung aus den Anleihebedingungen bis Ende 2026. Diese Klausel hatte ABO WIND bislang daran gehindert, Sicherheiten zu bestellen. Ohne solche Sicherheiten war der Zugang zu Aval- und Barmittelkreditlinien blockiert – und damit auch die Teilnahme an Tarifausschreibungen der Bundesnetzagentur, bei denen verpflichtend Bürgschaften hinterlegt werden müssen.
Zusätzlich verzichten die Gläubiger rückwirkend auf etwaige Kündigungsrechte im Zusammenhang mit der Restrukturierung. Das verhindert, dass einzelne Anleiheinhaber den Prozess durch vorzeitige Fälligstellungen blockieren. Als gemeinsamer Vertreter der Gläubiger wurde Rechtsanwalt Markus W. Kienle gewählt, der künftig Stillhaltevereinbarungen abschließen und die Verhandlungen über die Umsetzungskonzepte führen soll.
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Verlust von 170 Millionen Euro erwartet
Der Hintergrund der Restrukturierung ist ernst: Für das Geschäftsjahr 2025 rechnet ABO WIND mit einem Jahresverlust von rund 170 Millionen Euro. Außerplanmäßige Abschreibungen, verschobene Umsätze und deutlich gesunkene Margen im operativen Geschäft sind die Haupttreiber.
Das Gläubigervotum ergänzt eine Reihe bereits laufender Stabilisierungsmaßnahmen. Im Januar 2026 hatte das Unternehmen bereits ein Stillhalteabkommen mit seinen finanzierenden Banken geschlossen. Parallel läuft ein Effizienzprogramm auf Vorstandsebene, das die Kostenstrukturen an das veränderte Marktumfeld anpassen soll.
Mit der nun gesicherten Zustimmung der Anleihegläubiger kann ABO WIND wieder bankübliche Sicherheiten stellen und sich an laufenden Bieterverfahren beteiligen. Die operative Handlungsfähigkeit ist damit vorerst wiederhergestellt – die Umsetzung des Restrukturierungsplans steht jedoch noch aus.
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