ABO Energy muss seine Sanierung auf ein entscheidendes Fundament stellen: die Zustimmung der Anleihegläubiger. Nach einer Stillhaltevereinbarung mit Banken geht es jetzt darum, Spielraum für Zwischenfinanzierungen zu schaffen – damit laufende Projekte nicht ins Stocken geraten. Im Hintergrund steht ein erwarteter Jahresverlust, wie ihn das Unternehmen in seiner Historie bislang nicht kannte.
Kann die Abstimmung der Anleihegläubiger die nötige Brücke bauen, bis das Sanierungskonzept steht?
- Stillhaltevereinbarung mit wesentlichen Finanzierungsgläubigern: 23. Januar
- Erwarteter Konzernjahresfehlbetrag 2025: rund 170 Mio. Euro
- Abstimmung ohne Versammlung: 10. bis 12. Februar
- Nächster fixer Termin: Finanzbericht 2025 am 22. Juni
Stillhaltevereinbarung verschafft Zeit
Ende Januar meldete ABO Energy per Ad-hoc, dass eine Stillhaltevereinbarung mit Gläubigern wesentlicher Finanzierungen steht. Betroffen sind unter anderem syndizierte Kreditverträge, bilaterale Darlehen, ausgewählte Garantielinien sowie Schuldscheindarlehen.
Der Kernpunkt: Die Vereinbarung soll dem Unternehmen Zeit geben, ein tragfähiges Sanierungskonzept auszuarbeiten, ohne dass Finanzpartner mögliche Kündigungsrechte ziehen. Für die Restrukturierung ist das der notwendige Puffer – aber eben nur auf Zeit.
Prognosen kippen – Verlust statt Gewinn
Auslöser der Schieflage waren zwei Prognosekorrekturen binnen weniger Monate. Nach einer Gewinnwarnung im November folgte Mitte Januar die nächste Anpassung:
Der erwartete Konzernjahresfehlbetrag für 2025 liegt nun bei rund 170 Mio. Euro. Zuvor hatte das Unternehmen zunächst ein positives Ergebnis in Aussicht gestellt, nach der ersten Korrektur waren es -95 Mio. Euro. Gleichzeitig senkte ABO Energy die erwartete Konzerngesamtleistung auf rund 230 Mio. Euro (zuvor 250 Mio. Euro).
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Als Gründe nennt das Unternehmen ein besonders herausforderndes Marktumfeld. Konkret verweist ABO Energy auf überzeichnete Wind-an-Land-Auktionen in Deutschland mit deutlich reduzierten Einspeisevergütungen sowie schwierige Bedingungen in weiteren Ländern.
Anleihegläubiger sollen Klausel lockern
Der nächste Meilenstein ist die Unterstützung der Anleihegläubiger. Für die Restrukturierung ist sie erforderlich. Bei der Abstimmung vom 10. bis 12. Februar sollen die Inhaber der Anleihe 2024/2029 unter anderem auf eine Negativverpflichtungsklausel verzichten.
Dieser Verzicht ist laut Unternehmen nötig, um Sicherheiten für Zwischenfinanzierungen laufender Projekte stellen zu können – und damit den operativen Betrieb aufrechtzuerhalten. Bereits am 5. Februar fand dazu eine digitale Informationsveranstaltung für Anleihegläubiger statt.
Parallel läuft ein Effizienz- und Transformationsprogramm, das Prozesse, Strukturen und das Länderportfolio an das Marktumfeld anpassen soll. Unterstützt wird die Restrukturierung durch Hübner Management und ein CRO-Team; ein erster Entwurf des Sanierungsgutachtens sollte laut Unternehmensangaben in der ersten Februarhälfte vorliegen.
Bis zur nächsten offiziellen Wegmarke – dem Finanzbericht 2025 am 22. Juni – bleibt die Restrukturierung damit klar termingetrieben: kurzfristig zählt die Gläubigerentscheidung, mittelfristig die Vorlage eines belastbaren Sanierungskonzepts.
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