Wie zahlreiche Unternehmen in den letzten Tagen, so kündigt heute auch der Maschinen- und Anlagenbauer Singulus an, dass die ordentliche Hauptversammlung am 20. Mai 2020 virtuell, also ohne physische Anwesenheit der Aktionäre, stattfinden wird. Basis dafür ist Artikel 2 § 1 Absatz 2 des CoronaMaßnahmenGesetzes und dient dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Aktionäre und Mitarbeiter.
Wer als Anteilseigner an der Hauptversammlung teilnehmen möchte, kann sich unter folgendem Link ordnungsgemäß anmelden:
https://www.singulus.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2020.html
Zur Übertragung der HV wird Singulus auf seiner Homepage ein „HV-Portal“ einrichten, auf dem die gesamte Hauptversammlung übertragen wird und wichtige Informationen bereitgestellt und ständig aktualisiert werden.
Singulus-Aktien, die gestern rund ein Prozent auf 4,43 Euro zulegen konnten, dürften in den heutigen Handelstag in etwa in diesem Bereich starten. Die vorbörsliche Indikation bei Lang & Schwarz liegt aktuell bei 4,35/4,55 Euro.
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