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Was ist der regulierte Markt?

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Beim regulierten Markt handelt es sich um einen organisierten Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Die Bedingungen zur Teilname am geregelten Markt sind gesetzlich geregelt. Der geregelte Markt steht unter der Aufsicht des Börsenrates.

Unternehmen, die am geregelten Markt notiert sein möchten, müssen ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen.

Außerdem müssen Unternehmen, um am regulierten Markt notiert zu sein,  eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen und im Anschluss an die Notierung eine Reihe von Folgeverpflichtungen – insbesondere hinsichtlich der Transparenzpflichten – erfüllen. Des weiteren ist beim regulierten Markt die Organisation des Handels gesetzlich geregelt.

Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehören z.B.:

  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses
  • Veröffentlichung eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
  • Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren bestehen
  • Das Unternehmen muss mindestens 10.000 Aktien emittiert haben
  • Der voraussichtliche Kurswert oder das Eigenkapital des Unternehmens muss mindestens 1,25 Mio Euro betragen
  • mind. 25 % der Aktien müssen im Streubesitz sein.
  • Das Unternehmen muss einen Zulassungsprospekt vorlegen

Die Zulassungsvoraussetzung regeln das Börsengesetz, die Börsenzulassungsverordnung, das Wertpapierprospektgesetz sowie die Börsenordnung.

Außerdem entstehen für am regulierten Markt notierten Unternehmen eine Reihe von Folgepflichten, die ebenfalls gesetzlich geregelt sind, z.B. die Veröffentlichung des Jahresabschlusses, die Veröffentlichung eines Zwischenberichtes für die ersten sechs Monate und die Pflicht zur Ad-Hoc-Publizität.

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